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er Fall "Haban" ist bereits Krimi nalgeschichte. Fast sechseinhalb Jahre nach dem Mord am Geschäftsführer des Wiener City-Juweliers haben die Geschworenen nach stundenlanger Beratung in der Nacht auf Samstag Recht gesprochen: Der angeklagte Italiener sei freizusprechen, meinten sie.
Drei Männer sollen es gewesen sein, die damals - laut Anklage - in räuberischer Absicht Schmuck und Uhren erbeuten wollten. Der nun freigesprochene Italiener kennt zwar den mutmaßlichen Todesschützen und einen weiteren Komplizen (beide befinden sich in Italien), aber das heiße noch lange nicht, dass Massimiliano Franzoni selbst als der vielgesuchte "dritte Mann" dabei gewesen sei, sagen die Geschworenen: Freispruch vom Vorwurf der Beteiligung am Mord, Freispruch vom Vorwurf des versuchten Raubes.
Viele namhafte Juristen sprechen sich seit Jahren für die Abschaffung der Geschworenen-Gerichtsbarkeit aus. Zuletzt entzündete sich die Debatte nach einem ebenfalls im Wiener Straflandesgericht gefällten Urteil: Ein 39-jähriger Familienvater, der seine 22-jährige Geliebte bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und dann in die Donau geworfen hat, wo die Frau ertrank, wurde von Geschworenen "nur" wegen Totschlags verurteilt. Der Oberste Gerichtshof hob die Entscheidung auf, ordnete eine Neuaustragung an - im zweiten Rechtsgang brauchten die Laienrichter nur zwei Stunden Beratungszeit, um den Mann einstimmig wegen Mordes zu verurteilen. Die Geschworenen-Gerichtsbarkeit als Lotteriespiel? Im Fall "Haban" nicht. Wenn auch die Anklage eine gut nachvollziehbare Ereigniskette vorgab - es fehlte einfach der schlagende Beweis. So kamen die Zweifel der Geschworenen dem Angeklagten zugute. Wenn der - noch nicht rechtskräftige - Freispruch hält, darf auch bezweifelt werden, dass die (historische) Wahrheit im Fall "Haban" je gefunden wird.
manfred.seeh@diepresse.com