Meinung: Katastrophale Optik

S
chon wieder starb jemand bei einer Amtshandlung. Ein rumänischer Lkw-Lenker, der laut Polizei im Begriff war, mit einem Messer auf einen Beamten loszugehen, wurde erschossen. "Gerechtfertigte Nothilfe", sagt die Polizei. Der Staatsanwalt ermittelt.

Ein solcher Fall lässt den Blick auch auf andere "tödliche Amtshandlungen" fallen. Unter dieser Rubrik liefert derzeit der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) Wien Bemerkenswertes. Er tagt dieser Tage im Fall Cheibani W. (siehe Seite 11). W. ist jener Afrikaner, der vorigen Sommer im Zuge eines Polizei- und Rettungseinsatzes getobt hatte, an Händen und Füßen gefesselt wurde und unmittelbar danach starb. Sechs Polizisten, die damals - mit dem Rettungsarzt - am Werk waren, schweigen. Sie schweigen vor dem UVS, an den sich die Witwe von Cheibani W. gewandt hat. Sie schweigen mit Hinweis auf einen drohenden Strafprozess. Natürlich steht es den Polizisten zu, die Beantwortung belastender Fragen zu verweigern. Niemand ist gezwungen, sich selbst zu belasten. Aber die Beamten schweigen generell. Gar nichts wollen sie über die Amtshandlung erzählen. Das sei nicht erlaubt, sagt der Senat. Und er erstattete bei der Bundespolizeidirektion Wien gleich zwei Mal Disziplinaranzeige.

"Tödliche Amtshandlungen" passieren meist in Extremsituationen. Der Polizei muss zugestanden werden, dass es sich im Nachhinein immer leicht redet. Doch muss auch der Öffentlichkeit ihr Interesse an Aufklärung zugestanden werden. Vor diesem Hintergrund ist die von den sechs Beamten gebotene Optik schlicht katastrophal.

manfred.seeh@diepresse.com

Wenn Beamte beharrlich schweigen, verliert die Öffentlichkeit

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