Steuerreform: Doch kein Zuckerl für Freiberufler

Die "Pauschalierung neu" liegt auf Eis. Sie hätte Freiberufler mit Gewerbetreibenden gleichstellen sollen.

Wien. "Pauschalierungen sind eigentlich nicht als Steuervorteil gedacht, sondern als Vereinfachung", stellt der Steuerberater Karl Bruckner von BDO Auxilia fest. Freilich werden sie von den Steuerzahlern nur in Anspruch genommen, wenn sie ihnen Vorteile bringen. Wenn nicht, kann man ja immer noch Belege sammeln. "Die Pauschalierung neu (die unter anderem Freiberuflern mehr Möglichkeiten zur Pauschalierung gegeben hätte, Anm.) war daher auch als Zuckerl für Freiberufler gedacht, weil die ja keine Steuervorteile bei nicht entnommenen Gewinnen lukrieren können", meint Bruckner.

Im Zuge der Steuerreform 2005 hätte das derzeit komplizierte System der Steuerpauschalierung vereinfacht werden sollen. Freiberufler hätten den Gewerbetreibenden gleichgestellt werden sollen.

Dieses Zuckerl kommt nun doch nicht: "Das Projekt Pauschalierung neu liegt endgültig auf Eis", bestätigt Peter Quantschnigg, Leiter der Abteilung Steuerpolitik im Finanzministerium. Grund: Die Wirtschaftskammer wollte an den unterschiedlichen Branchenpauschalierungen - derzeit sechs - festhalten. Wäre die "Pauschalierung neu" zu diesen dazugekommen, wäre das System noch komplizierter geworden, meint Quantschnigg. Ziel der Pauschalierung neu sei aber gerade eine Vereinfachung gewesen.

"Die Kammer war nie gegen die Einführung der Pauschalierung neu", stellt Herbert Hlava von der finanz- und handelspolitischen Abteilung in der Wirtschaftskammer Österreich klar. Die alten Regelungen hätten aber als Alternative weiter bestehen müssen.

Da das Finanzministerium der Wirtschaftskammer "nichts aufzwingen will", bleibt vorerst alles beim Alten. Und das sieht so aus: Derzeit gibt es die Basispauschalierung und die Branchenpauschalierungen: Zum einen können Freiberufler und Gewerbetreibende bis zu einer bestimmten Umsatzgrenze je nach Branche sechs oder zwölf Prozent ihres Umsatzes pauschal als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen (Basispauschalierung). Zusätzlich können noch Ausgaben für Waren, Löhne und Pflichtversicherungsbeiträge abgesetzt werden.

Gastwirte, Lebensmitteleinzelhändler, Drogisten, Handelsvertreter, Künstler und Sportler können stattdessen auch ihre jeweilige Branchenpauschalierung in Anspruch nehmen. So können etwa Gastwirte bis 255.000 Euro Jahresumsatz ihren Gewinn pauschal mit 5,5 Prozent der Betriebseinnahmen plus 2180 Euro annehmen, Lebensmittel-Einzelhändler mit Jahresumsatz bis 600.000 Euro können ihren Gewinn mit zwei Prozent der Einnahmen plus 3630 Euro annehmen etc.

Die sechs Branchenpauschalierungen hätten im Zuge der Steuerreform 2005 durch eine einzige Pauschalierung ersetzt werden sollen, die alle Freiberufler und Gewerbetreibenden bis zu einer Umsatzgrenze von 400.000 Euro in Anspruch hätten nehmen können. Zur pauschalen Festsetzung des Gewinns ab 2005 wäre der Durchschnittsgewinn der Jahre 2001 bis 2003 herangezogen worden, von 2005 bis 2008 wären jährlich fünf Prozent dazugerechnet worden. Der Umsatz hätte allerdings höchstens um 25 Prozent pro Jahr steigen dürfen.

Die Kammer stieß sich nicht nur an dem jährlich zu erhöhenden Gewinn. Ein wesentlicher Nachteil der Pauschalierung neu wäre ihre zeitliche Begrenzung gewesen: Der pauschalierte Gewinn wäre von 2005 bis 2008 um jährlich fünf Prozent erhöht worden, ohne dass der Gewinn neu ermittelt hätte werden müssen. Ab 2009 hätte man dann wieder einen Gewinn ermitteln müssen.

"Das hätte ein Loch geschaffen, wo die Leute wieder aus der Pauschalierung raus gefallen wären", meint Bruckner. So gesehen teilt er den Standpunkt der Wirtschaftskammer, dass man die alten Branchenpauschalierungen als Alternative beibehalten müsste.

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