Experten befürchten, dass der Steuerausfall deutlich höher als die budgetierten 100 Mill. Euro pro Jahr sein wird.
Wien (apa/dom). Der Fiskus rechnet durch die im Rahmen der Steuerreform ab 2005 geltende Gruppenbesteuerung mit einem Einnahmenausfall von 100 Mill. Euro. Eines der Kernstücke der Gruppenbesteuerung ist die Möglichkeit für österreichische Unternehmen, ihre bei Auslandsexpansionen anfallenden Anlaufverluste in Österreich steuerlich geltend zu machen. Friedrich Rödler, Steuerexperte und Senior Partner von PricewaterhouseCoopers Österreich, erwartet nun, dass die 100 Mill. Euro deutlich zu tief gegriffen sein könnten. Vor allem bei der grenzüberschreitenden Anwendung besteht laut Rödler die Gefahr, dass die als Körperschaftssteuer (KöSt) eingehobene Unternehmensbesteuerung "zu einer freiwilligen Abgabe wird, sagte der Steuerexperte im Gespräch mit der Austria Presse Agentur.
Rödler befürchtet aufgrund der Beratungsgespräche mit internationalen Konzernen, dass diese ihre verlustbringenden Tochtergesellschaften steuerschonend an ihre österreichische Tochter "anhängen" könnten. Wie hoch die Ausfälle tatsächlich sein könnten, lässt sich laut Rödler derzeit noch nicht abschätzen. Es könnte aber ähnlich laufen wie bei der Investitionszuwachsprämie, die zur Konjunkturbelebung eingeführt worden war. Geplant war damals ein Steuerausfall in Höhe von 150 bis 200 Mill. Euro, nun könnten es durch die starke Inanspruchnahme rund 700 Mill. Euro werden.
Ähnlich wie Rödler bewertet auch Steuerexperte Karl Bruckner von de BDO Auxilia die Gruppenbesteuerung. 2005 dürften sich die Einnahmenausfälle noch im Rahmen halten. In den darauf folgenden Jahren könne das Loch für den Fiskus aber deutlich größer werden als budgetiert. "Das ist ein Vabanquespiel," meint Bruckner.
Vermutlich werde der Fiskus in zwei oder drei Jahren genötigt sein, Obergrenzen für die Inanspruchnahme der Gruppenbesteuerung einzuziehen, sollte die Sache aus dem Ruder laufen. So könnte man etwa die Geltendmachung von ausländischen Verlusten im Inland auf die Höhe des Kapitaleinsatzes begrenzen. Bruckner verweist allerdings auch darauf, dass die Firmen nicht auf ewig Verluste ihrer Auslandstöchter geltend machen werden. Irgendwann werde es auch Gewinne geben und diese seien dann zu versteuern.
Ein Schlupfloch hat der Gesetzgeber bei der Gruppenbesteuerung offensichtlich übersehen. Konkret geht es dabei um Forschungsunternehmen, die den heimischen Forschungsfreibetrag nutzen. "Das dürfte für den Fiskus teuer werden," meinen Experten. So könnte etwa ein Unternehmen, dessen Auslandstochter Forschungsausgaben von 100 Mill. Euro hat und fünf Mill. Euro Gewinn erzielt, diesen nach Österreich verlagern. Weil es hier den Forschungsfreibetrag von 25 Prozent steuerlich geltend machen kann, werden aus fünf Mill. Euro Gewinn 20 Mill. Euro Verlust - mit dem entsprechend negativen Effekt auf die Steuerleistung.