Experten glauben nicht an einen durchschlagenden Erfolg der für 2005 angekündigten Steueramnestie.
Wien. Der 16. Februar 1984 zählt nicht gerade zu den ruhmreichen Tagen der österreichischen Finanzfahndung. Um 6 Uhr früh besagten Tages stürmen Ermittler das Hotel des Altlengbacher Gastronomen Johann Böswarth. In den folgenden elf Stunden wird nicht nur das Haus auf den Kopf gestellt, sondern Berichten zufolge wird der vermeintliche Delinquent mit Tritten und dem Verbot der Nahrungsaufnahme malträtiert. Das tragische Ende: Johann Böswarth flüchtet auf den Dachboden seines Hotels, legt Feuer und erhängt sich.
"Laufen Steuerfahnder Amok?" titelte damals eine große heimische Tageszeitung. Ein Amoklauf der Steuerfahnder wird knapp 20 Jahre nach dem Fall Böswarth von Steuerexperten nicht mehr für möglich gehalten. Allerdings wird selbst Steuerprüfern (sie prüfen routinemäßig, während die Steuerfahnder unangemeldet bei Verdacht der Steuerhinterziehung tätig werden) bei der Ausübung ihrer Tätigkeit auch heute hie und dort ein "deutlich übertriebenes Engagement" nachgesagt. Ein Engagement, das laut Expertenmeinung künftig generell wieder ernster genommen werden dürfte.
So haben Österreichs Unternehmen nach Ansicht von Friedrich Rödler, Steuerexperte von PriceWaterhouseCoopers (PWC), guten Grund, vor der jüngst vom Finanzministerium angekündigten "Aktion scharf" der Steuerprüfer Spundus zu haben. "Es steht zu befürchten, dass diese Aktion in schikanöse Betriebsprüfungen ausarten könnte. Wenn eine Aktion scharf angekündigt wird, muss die ja auch etwas einbringen", so Rödler. Es gehe freilich nicht um Milde für Steuerhinterzieher, eine generelle "Aktion scharf" könnte Prüfer aber dazu motivieren, selbst bei Kleinigkeiten hart zu bleiben. Dadurch würden vernünftige Kompromisse in kleinen Streitfällen unwahrscheinlicher und Verfahren wegen Lapalien in die Länge gezogen. "Was weder im Interesse des Finanzministeriums noch im Interesse der geprüften Betriebe sein kann", so Rödler.
Strengere Betriebsprüfungen hält auch Rödlers Kollege Karl Bruckner (BDO Auxilia) für wahrscheinlich. Allerdings nicht in erster Linie wegen der angekündigten "Aktion scharf", sondern wegen der fortschreitenden technologischen Aufrüstung der Steuerprüfer. "Diese verwenden zunehmend auch jene Software, die wir Wirtschaftsprüfer schon länger im Einsatz haben", so Bruckner. Dadurch erhöhe sich die Effizienz der Ermittlungen: Die Prüfer könnten gezielt nach "bestimmten Dingen" suchen.
Unter diesen "bestimmten Dingen" sind etwa Ungereimtheiten in der Kalkulation zu verstehen. Beispielsweise ein vom Branchenschnitt deutlich abweichender Rohaufschlag (Differenz zwischen Ein- und Verkaufspreis). Zur Illustration ein - frei erfundenes - Beispiel: Verkauft ein Hüttenwirt 100 Paar Würstel offiziell und eine vielfache Menge davon "brutto für netto", dann ist es freilich günstig, wenn auch die in der Buchhaltung auftauchenden Senfrechnungen mit dem Würstelverkauf korrespondieren.
Das Finanzministerium bemüht sich mittlerweile, Steuersünder aus allen Branchen mit einer gezielten Aktion in die Legalität zurückführen. Gleichzeitig mit der "Aktion scharf" kündigte Finanzminister Karl-Heinz Grasser erst diese Woche eine Steueramnestie an. Im ersten Halbjahr 2005 haben reumütige Steuerhinterzieher die Möglichkeit, ihr Gewissen zu erleichtern und bis Ende 2002 am Fiskus vorbei geschleuste Gewinne nachträglich zu versteuern. Ohne, dass der reumütige Steuersünder mit rechtlichen Konsequenzen rechnen müsste. Für die nachgezahlte Steuer gibt es vielmehr einen "Steuersünder-Rabatt" in Höhe von 60 Prozent.
Bruckner und Rödler glauben aber nicht, dass Steuersünder von diesem Angebot im großen Stil Gebrauch machen werden. Interessant sei das lediglich für jene Steuersünder, die begründete Angst hätten, von Insidern "verpfiffen" zu werden. Als "Maulwürfe" werden bei den Finanzämtern gerne gekündigte Mitarbeiter (die meist auch noch über Belege verfügen) oder geschiedene Ehepartner vorstellig. Interessant sei eine Steueramnestie auch für Unternehmer, die Schwarzgeld liegen haben und dieses für Investitionsvorhaben weiß waschen wollen.
Bruckner verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass viele Unternehmer auch künftig keine andere Wahl hätten, als teilweise schwarz zu arbeiten. Der Druck der Kunden sei in einigen Fällen enorm hoch, bestimmte Leistungen ohne Rechnung - und dafür gegen höheren Rabatt - zu bekommen. Genannt werden immer wieder Kfz-Werkstätten oder die Baubranche. Andere wiederum - wie die Gastronomie - müssten benötigte Aushilfen oft schwarz bezahlen, weil diese von einer Anmeldung bei der Sozialversicherung nicht viel wissen wollen. Für diese Unternehmen sei es sinnlos, nun reuig nachzuversteuern.
Das Risiko, erwischt zu werden, steigt allerdings von Jahr zu Jahr. Ab heuer müssen Betriebe mit Internetanschluss Steuererklärungen (Einkommensteuer, Körperschaftssteuer und Umsatzsteuer) verpflichtend elektronisch an die Finanzämter weiterleiten. Aus den übermittelten Daten könnten Steuerprüfer laut Bruckner eine Risikoanalyse durchführen und dabei leichter Ungereimtheiten nachspüren. Weshalb einer der drei gängigen Tatbestände zur Betriebsprüfung ausgelöst wird: Die Vermutung von Unregelmäßigkeiten. Liegt diese Vermutung nicht nahe, werden Unternehmen routinemäßig - in der Regel alle zehn Jahre - oder zufällig überprüft. "Mittlere und größere Betriebe werden aber in der Regel alle fünf Jahre unter die Lupe genommen", so Bruckner. In der Zukunft sei ein Zeitraum von drei bis fünf Jahren wahrscheinlicher. Durch die Ausweitung des Prüfungszeitraums von drei auf fünf Jahren wird die Betriebsprüfung zudem lückenloser.