Qualitätssicherung oder Marktbehinderung? - Ein Entwurf zur Reform des Ziviltechnikergesetzes sorgt für Aufregung.
Wien. "Der neue Gesetzesentwurf droht 50 Prozent der in Österreich tätigen Architekturschaffenden endgültig vom Markt auszuschließen", klagt Andreas Vass vom Verein IG Architektur. Der Entwurf zur Reform des Ziviltechnikergesetzes sieht unter anderem vor, dass Architekturbüros, die ihre Befugnis ruhend gelegt haben, keine Ziviltechnikerleistungen mehr anbieten dürfen. Konkret würde das Büros, die vorübergehend keine Aufträge haben und keine Kammerbeiträge zahlen, auch von der Teilnahme an Wettbewerben ausschließen, sagt Vass.
"Das war auch bisher so", meint dagegen Alois Mayrhofer, Direktor der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Oberösterreich und Salzburg. Der Entwurf sei keine Verschärfung, sondern lediglich eine Präzisierung. Explizit war bisher nur das Erbringen von Ziviltechnikerleistungen verboten. Freilich war schon immer strittig, was darunter genau zu verstehen ist, räumt Vass ein: alle honorierten Leistungen oder nur Setzen von rechtsgültigen Akten (also Einreichung von Plänen).
Auch bei der erforderlichen Praxis sehe der Entwurf Erschwernisse für angehende Architekten vor, kritisiert Vass. Bisher musste ein Architekt nach dem Studium drei Jahre Praxis nachweisen, darunter eines in einem Angestelltenverhältnis. Jetzt sollen drei Jahre in einem "Dienstverhältnis" erforderlich sein. Vass fürchtet, dass davon freie Dienstverhältnisse und Werkverträge (in denen sich immer mehr angehende Architekten befinden) ausgenommen werden könnten, weil man sich in solchen vertreten lassen kann, und dass so drei Jahre Angestelltenverhältnis erforderlich werden.
Auch diese Bestimmung sei nur eine Präzisierung, meint dagegen Mayrhofer. Als Praxis sollen wie bisher Dienstverhältnisse anrechenbar sein, selbstständige Tätigkeit aber nur mit entsprechender Befugnis: So kann ein angehender Architekt, der auch Baumeister ist, als solcher Praxis sammeln.
Die Diskussion findet vor dem Hintergrund von EU-Bestrebungen statt, Barrieren für den freien Dienstleistungsverkehr abzubauen. Freiberufler, die nicht in Österreich ihren Sitz haben, sollen künftig leichter dort tätig werden können.
Im Bereich der Freien Berufe zählt Österreich zu den am stärksten reglementierten Märkten innerhalb der EU, sagt eine Studie des Instituts für Höhere Studien (IHS). Beim Regulierungsgrad für Architekten liegt Österreich EU-weit an dritter, bei dem für Ingenieure an vierter Stelle. Derzeit müssen etwa Architekten eine vergleichbare Ausbildung, Ingenieure eine "Äquivalenzprüfung" nachweisen.
Die Kammer fürchtet, dass unter den EU-Bestimmungen die Qualität leiden könnte. "Jeder freie Beruf braucht Praxis", verteidigt Mayrhofer die dreijährige Praxis. "Das bedeutet ja auch Sicherheit für die Konsumenten." In dieser Meinung treffen sich Kammer und IG Architektur: Auch Vass hält eine "qualifizierte Ausbildung" weiterhin für notwendig und steht den Bestrebungen Brüssels skeptisch gegenüber.
Die Hindernisse für junge Architekten seien aber nicht qualitativer, sondern finanzieller Natur: So seien die Pensionsbeitragssätze in der Wohlfahrtseinrichtung der Kammer mit 25 Prozent deutlich höher als in der gewerblichen Sozialversicherung (14 Prozent). Auch die Mindestbeiträge (4600 Euro im Jahr) seien nur für jene Büros leistbar, die entsprechende Jahresumsätze machen, klagt Vass.