Schadenersatz

Rettung machte Fehler, haftet aber nicht

Eine Patientin wurde nach einem Schlaganfall in der Nacht nicht gleich ins Spital geführt.

Um Schadenersatz zu bekommen, reicht es nicht, dass jemand anderer einen Fehler gemacht hat. Es geht auch um die Frage, ob ohne diesen Fehler der Schaden unterblieben wäre.


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