Steueramnestie: Schlag ins Gesicht?

Wie viel die Steueramnestie konkret dem Fiskus bringen soll, weiß auch das Finanzministerium nicht. Steuerberater erwarten kaum Effekte, Pfuschexperte Schneider prognostiziert sinkende Steuermoral.

WIEN. Über 100.000 Betriebsprüfungen führen Österreichs Steuerfahnder pro Jahr durch. Hunderte Millionen Euro fordert der Fiskus jährlich nach. Dennoch entgeht ihm immer noch eine erkleckliche Summe. Diese will Finanzminister Karl-Heinz Grasser nun anzapfen, wobei er zwei einander ergänzende Strategien verfolgt: Zum einen eine Aktion scharf bei der Betriebsprüfung. Zum anderen will Grasser durch eine Amnestie Steuerhinterziehern die Rückkehr in die Legalität ermöglichen.

Genau dieser Amnestieplan sorgt seit Wochen für Aufregung. Hatte zunächst nur die Opposition protestiert, weil ein Steuer- und Strafnachlass für Hinterzieher ein "Schlag ins Gesicht der braven Steuerzahler" sei, so ist zuletzt das von Justizminister Dieter Böhmdorfer vertretene Argument in den Vordergrund getreten, die Ungleichbehandlung der Sünder und der Braven sei verfassungswidrig.

Was hat das Finanzministerium konkret vorgesehen? Steuersünder sollen für hinterzogene Steuern aus der Zeit vor 2002 straffrei gestellt werden. Mehr noch: Sie müssen nur 40 Prozent dieser Steuerschuld bezahlen und zwar über ihre Bank, die das Geld anonymisiert an den Fiskus weiterleitet. Entdeckt später ein Steuerprüfer die Hinterziehung, kann sich der Steuerschuldner durch Vorweisen der Einzahlungsbestätigung reinwaschen. Die Amnestie gilt für fast alle Abgabenarten, ausgeschlossen sind jedoch all jene Fälle, über die bereits ein Finanzstrafverfahren eingeleitet worden ist.

Verfassungswidrig ist laut Böhmdorfer vor allem, dass nicht nur Strafe oder Verzugszinsen, sondern auch 60 Prozent der Steuerschuld erlassen werden. Dadurch würde "die Schere zwischen jenen, die ihre Steuern ordnungsgemäß entrichtet haben, und den Hinterziehern zu weit aufgehen", sagte der Minister zur "Presse". Damit sei der Gleichheitsgrundsatz verletzt. Böhmdorfer auf die Frage, welcher Nachlass verfassungsgemäß wäre: "Das weiß ich echt nicht." Es sei nun Sache des Finanzministeriums, neue Vorschläge zu machen.

Tatsächlich gab es in den vergangenen Jahren in Europa immer wieder Steueramnestien, bei denen bloß die Strafen nachgelassen wurden. Aber auch Beispiele für weitergehende Bestimmungen gibt es: So mussten Italiener in den Jahren 2001 und 2002 sowie Deutsche seit Jahresbeginn 2004 nur einen Teil ihrer Steuerschuld zahlen, wenn sie Schwarzgeld deklarierten.

Über das erwartete Ausmaß der nachgezahlten Steuern will das Finanzministerium keine Schätzungen anstellen - zumindest nicht öffentlich. Der Linzer Volkswirtschaftler Friedrich Schneider erwartet Negatives: dass nun mehr Menschen zur Steuerhinterziehung bereit sein werden. Das Ausmaß der Schwarzarbeit werde sich um ein bis zwei Milliarden Euro erhöhen. Unter Steuerberatern wird aber weder mit großer Demoralisierung noch mit großem Aufkommen gerechnet. So etwa Friedrich Rödler, Österreich-Chef der Wirtschaftsprüfer-Gesellschaft PwC: "Die Zahlung muss ja in der Firma verbucht werden. Für jeden Betriebsprüfer, der darüber stolpert, ist das ein handfester Hinweis, dass in der Vergangenheit etwas nicht in Ordnung war. Der wird dann auch in den Folgejahren alles ganz genau anschauen."

Mehr Ergebnis ist da schon von der "Aktion scharf" zu erwarten. "Die Finanzbeamten haben in den letzten Jahren einiges gelernt und sind jetzt sehr gut geschult", berichtet Rödler. Mit modernster Prüfungssoftware wird gezielt nach Unregelmäßigkeiten gesucht. Dieses verbesserte Know-how will der Finanzminister nun noch besser nützen: Künftig sollen bei jeder Prüfung die letzten fünf statt drei Jahren untersucht werden. Dies bedeutet, dass es für viele mittelgroße Betriebe keine "Lücken" zwischen den einzelnen Prüfungszeiträumen mehr geben wird. Großunternehmen werden bereits jetzt lückenlos geprüft. Außerdem soll die Prüfungsmannschaft aufgestockt und die Zahl der Prüfungen erhöht werden. Zusätzlich sieht derselbe Gesetzesvorschlag, der auch die Amnestiebestimmungen enthält, höhere Strafen für Hinterziehung vor.

Die Fachwelt rätselt darüber, warum zusätzlich auch die Steueramnestie aufs Tapet gebracht wurde. Die Ministerialbeamten sind nicht als Anhänger dieser Lösung bekannt. Und Finanzminister Grasser hatte selbst noch Anfang Februar erklärt, es solle "eine strafbefreiende Nachzahlungsmöglichkeit" geben, "die wir bewusst nicht Amnestie nennen". Eine solche Möglichkeit gab es freilich seit jeher schon: durch simple Selbstanzeige beim Finanzamt.


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