Sondergipfel: EU-Verfassung: Startschuss in eine ungewisse Zukunft

Die EU-Spitzen unterzeichnen heute eine Verfassung, die das Machtgefüge der Union verändern würde, die aber möglicherweise nie in Kraft tritt.

ROM. Man muss Feste feiern, wie sie fallen. Deshalb wird am heutigen Freitag in Rom die neue Europäische Verfassung feierlich unterzeichnet, obwohl sich die EU gerade in eine neue interne Krise manövriert hat, obwohl innenpolitische Schachzüge etwa in Großbritannien möglicherweise dazu führen werden, dass der während zweieinhalb Jahren vorbereitete Text nie Gesetz wird.

Referenden sind in Dänemark, Irland, Großbritannien, Frankreich, Spanien, Portugal, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden, Polen und Tschechien angekündigt, wobei die Abstimmungen nur teilweise rechtlich bindend sind. Vor allem in Großbritannien und Polen ist das Risiko einer Ablehnung äußerst groß. Österreich wird die Verfassung voraussichtlich im Frühjahr 2005 im Nationalrat ratifizieren. Spätestens 2006 sollte sie in Kraft treten. Sie ist aber nur gültig, wenn sie in allen Mitgliedsstaaten abgesegnet wird.

Wird die Verfassung ratifiziert, wird sich das Machtgefüge der Union deutlich verändern. Sichtbar wird dies vor allem mit der Einsetzung eines von den Staats- und Regierungschefs gewählten EU-Ratspräsidenten und eines gemeinsamen Außenministers. Außerdem werden EU-Entscheidungen auf einer völlig neuen Grundlage getroffen. Denn für einen Beschluss wird dann eine "doppelte Mehrheit" notwendig sein. Das bedeutet, dass die meisten gemeinsame Entscheidungen von 55 Prozent der Mitgliedsstaaten und 65 Prozent der von ihnen repräsentierten EU-Bürgern getragen werden müssen. Einstimmig muss weiter über die Aufnahme neuer Mitglieder, über die Außen- und Sicherheitspolitik und andere Kernfragen wie die Steuerpolitik entschieden werden. Kann ein Land die gemeinsame Politik gar nicht mehr mittragen, so wird es erstmals die Möglichkeit erhalten, aus der EU auszutreten.

Für das Europaparlament könnte die Verfassung einen Meilenstein in der Kompetenzausweitung bedeuten. Schon bisher hat das Abgeordnetenhaus jede Vertragsänderung genutzt, um sich neue Einflusssphären zu sichern - so auch diesmal. Sollte der Vertrag je in Kraft treten, wird das Parlament in über 80 Politikbereichen ebenbürtig mit den Mitgliedsstaaten am Gesetzeswerdungsverfahren beteiligt.

Nach der Einführung der Direktwahl 1979 erfuhren die Volksvertreter vor allem durch die Verträge von Maastricht und Amsterdam in den Neunziger Jahren eine massive Aufwertung. In den Bereichen Umwelt- und Verbraucherschutz, Gesundheits- und Verkehrspolitik oder in Binnenmarkt-Angelegenheiten geht schon derzeit nichts ohne parlamentarischen Sanktus. Damit reden die Abgeordneten in etwa bei vier Fünftel aller EU-Richtlinien ein gewichtiges Wort mit. Mit der neuen Verfassung werden die Kompetenzen des Parlaments auf die Bereiche Justiz- und Innenpolitik, Landwirtschaft, Verwaltungszusammenarbeit und einige wirtschaftpolitische Gebiete ausgedehnt.

Zudem wurde den Abgeordneten nach langem Tauziehen zugestanden, das jährliche EU-Budget auf Augenhöhe mit dem Ministerrat zu beschließen. Nicht so weit gehen wollten die Staats- und Regierungschefs in einigen Kernbereichen, bei denen das Europaparlament auch künftig maximal eine unverbindliche Stellungnahme abgeben darf. In Fragen der Steuerharmonisierung, sozialer Sicherheit oder der Regionalhilfen, in einzelnen Gebieten der Umweltpolitik (dazu zählt auch die Verfügbarkeit über das Wasser) und in grundsätzlichen Finanzthemen lassen sich die Regierungen weiterhin nicht von den Abgeordneten dreinreden. Ebenso unantastbar bleiben die Außen- und Verteidigungspolitik.

Keine Zugeständnisse gab es an das Europaparlament in der nun so kontroversiell geführten Diskussion über die Bestellung der Europäischen Kommission: Die Volksvertretung wird auch künftig nur das gesamte Gremium und nicht einzelne Mitglieder ablehnen können; zudem ändert sich nichts an der Nominierung der Kandidaten durch die Regierungen. Zur Debatte stand einst sogar eine echte Wahl des Kommissionspräsidenten durch das Parlament. De facto zeigt aber gerade die Niederlage des designierten Präsidenten José Manuel Barroso vom Mittwoch, dass auch das bestehende rechtliche Korsett ausreichend Spielraum für Machtdemonstrationen der Abgeordneten lässt.

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