Menschenrechte: Türkei noch nicht sicher

Menschenrechtsverletzungen gehören trotz ehrgeiziger Reformen noch immer zum Alltag. In Österreich wurde deshalb dieses Jahr bereits 62 türkischen Flüchtlingen der Asylstatus zuerkannt.

Ankara. Der Fortschrittsbericht der EU-Kommission hat der Türkei zwar signifikante Fortschritte bei der Verbesserung der Menschenrechtslage bescheinigt. Doch werden noch immer zahlreiche Personen in der Türkei wegen ihrer Herkunft oder ihrer politischen Orientierung verfolgt. Von einer "sicheren" Menschenrechtslage ist laut Experten noch nicht zu sprechen.

"Das betrifft vor allem die Kurden", behauptet Tuncer Bakirhan, der Vorsitzende der Dehap, der größten Kurdenpartei im Land. Trotz Reformen, trotz einer Anpassung der Gesetzeslage sei die Lage nach wie vor prekär. Dies belegen auch die Erfahrungen des österreichischen Innenministeriums, das zwischen Anfang des Jahres und Ende August insgesamt 62 türkischen Flüchtlingen den Asylstatus gewährt hat. 729 türkische Staatsbürger hatten in diesem Zeitraum um eine Aufnahme als Flüchtling angesucht. Immerhin geht die Zahl deutlich zurück. Im Vergleichszeitraum 2003 waren es noch 2228 Anträge gewesen.

Der Großteil der Asylwerber (75%) ist kurdischer Abstammung. In einem Papier des Innenministeriums heißt es: "Nach wie vor werden Verfolgungshandlungen (vorwiegend Festnahmen) und Unterdrückung seitens der türkischen Behörden geltend gemacht." Meist sind die Flüchtlingswerber Mitglieder oder Sympathisanten einer der kurdischen Organisationen - unter anderem auch der Kurdenpartei Dehap. Auch Verwandtschaftsverhältnisse zu radikalen PKK-Anhängern werden angeführt.

Dehap-Chef Bakirhan stellt allerdings auch fest, dass sich durch die Perspektive eines EU-Beitritts die Intensität der Verfolgungen und die polizeilichen Methoden verändert hätten. Gerade erst hat die Türkei den Strafrahmen für Folterer auf drei bis fünfzehn Jahre hinaufgesetzt. Dies ist nur eine der Maßnahmen, die sich türkische Gesetzgeber in den letzten Jahren zur Bekämpfung der Folter ausgedacht haben. So wurde den Gerichten auch die Möglichkeit genommen, Strafen gegen Sicherheitsbeamte wegen Folter zur Bewährung auszusetzen.

In der Praxis schlägt die Gesetzesänderung allerdings noch nicht ganz durch. Rechtsanwälte weisen darauf hin, dass Übergriffe durch Sicherheitskräfte nur selten geahndet werden. Richter lassen es zu, dass sich Prozesse bis über die Verjährung hinziehen, und wenn es doch zu Strafen kommt, bleiben sie regelmäßig am unteren Ende des Strafmaßes. Der Justizminister sorgt bisher nicht mit Dienstanweisungen dafür, dass wegen Folter verurteilte Polizisten von Beförderungen ausgenommen werden. Zu Entlassung aus dem Dienst kommt es de facto nicht.

Dabei sind es nicht wenige Beamte, die noch immer Foltermethoden praktizieren. Der Türkische Menschenrechtsverein und die Türkische Menschenrechtsstiftung haben 597 Fälle von Folter aufgelistet, die ihnen in den ersten acht Monaten dieses Jahres bekannt geworden sind. Geändert haben sich allerdings die Methoden. Wurde bisher körperliche Gewalt angewandt, so wird nun vermehrt auf Schlafentzug und Psychoterror gesetzt.

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