Erweiterung: Machtverschiebung ab 1. Mai

Mangels Einigung über die EU-Verfassung verlieren die großen Mitgliedsstaaten vorerst an Einfluss.

WIEN. Mit der Erweiterung werden die Karten in der EU neu gemischt. Mit 1. Mai werden die Stimmen im Rat, dem wichtigsten Entscheidungsgremium der Gemeinschaft, nach einem neuen Schema verteilt. Alle Länder - aber vor allem die großen - werden an Einfluss verlieren.

Heute haben Deutschland, Großbritannien und Frankreich zusammen etwas mehr als ein Drittel (34,5%) der Stimmen im EU-Rat. Künftig werden es nur noch 27 Prozent sein. Für die großen Mitgliedsstaaten ist es ein Nachteil, dass der EU-Verfassungsentwurf im vergangenen Dezember keine Zustimmung fand. Durch die darin vorgesehene doppelte Mehrheit (50 % der Länder und 60 % der durch sie repräsentierten Bevölkerung) hätten sie deutlich an Einfluss gewonnen.

Nun gilt ab 1. Mai aber der Nizza-Vertrag. Er wird allen voran dem größten Beitrittsland Polen eine starke Stellung in der Union verschaffen. Warschau erhält ebenso viel Einfluss wie Spanien. Die endgültige Umsetzung der neuen Machtverteilung wird mit 1. November erfolgen, wenn auch die neue EU-Kommission nach dem neuen Modus (25 statt bisher 20 Kommissare) ihre Arbeit aufnimmt.

Auch für Österreich bedeutet die Erweiterung einen Machtverlust. Hatte die Regierung bisher vier von 87 Stimmen (4,6 %) im Rat zur Verfügung, so sind es künftig nur noch zehn von 321 (3,1 %). Schwieriger wird es für kleinere Länder nicht nur, die notwendigen Mehrheiten für EU-Entscheidungen zu finden. Schwieriger wird es für sie auch, eine Sperrminorität gegen ungeliebte Entscheidungen zustande zu bringen. Künftig sind 90 der insgesamt 321 Stimmen notwendig, um eine EU-Entscheidung zu blockieren. Besondere heimische Einwände - wie zuletzt gegen die neue Transitregelung - werden also nach der Erweiterung für Österreich noch schwerer durchsetzbar sein.

Besser haben es da die drei großen Länder Deutschland, Großbritannien und Frankreich. Für sie wird es zwar schwerer, Beschlüsse durchzusetzen, aber leichter, sie zu verhindern. Sie bringen zwar die notwendigen Veto-Stimmen nicht zusammen. Doch sie haben im Nizza-Vertrag eine Bevölkerungshürde eingebaut, die ihnen nun zu Gute kommt. Denn für EU-Entscheidungen sind neben den notwendigen Stimmen der Regierungen künftig auch ein gemeinsam repräsentierter Bevölkerungsanteil von 62 Prozent notwendig. Deutschland, Großbritannien und Frankreich erreichen zusammen 44,4 Prozent der EU-Bevölkerung und können damit jede Entscheidung blockieren.

Nicht einmal alle neuen Mitgliedsstaaten zusammen haben diese Option. Zum einen ist ihr Bevölkerungsanteil zu gering, zum anderen erreichen sie gemeinsam nicht die notwendigen Stimmen, um eine Entscheidung abzuschmettern. Sie kommen bloß auf 84 der insgesamt 321 Stimmen.

Auch im Europaparlament kommt es zu einer neuen Machtverteilung. Die Zahl der Abgeordnetensitze wird von derzeit 626 auf 732 erhöht. Polen erhält als größtes Beitrittsland 54 Sitze, Malta als kleinstes immerhin noch fünf. Laut dem Vertrag von Nizza darf von den alten Mitgliedsstaaten nur Deutschland seine Zahl an Abgeordneten behalten (99). Österreich muss so wie die restlichen EU-Länder auf parlamentarische Vertreter verzichten. Bei der Europawahl im Juni werden nur noch 18 Abgeordnete gewählt. Bisher waren es 21.

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