Eine Überraschung zeichnet sich bei der Neubesetzung an der Spitze des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt ab. Der Posten wird Ende Februar frei, weil Sektionschef Wolf Okresek 65-jährig in Pension geht. Diese Woche ist die Bewerbungsfrist abgelaufen. Dem Vernehmen nach hat kein Mitarbeiter aus dem Haus die besten Chancen, sondern ein externer Kandidat: Georg Lienbacher, Professor für Öffentliches Recht an der Wirtschaftsuniversität Wien. Der gleichsam logische Nachfolger, Okreseks Stellvertreter Harald Dossi, hat sich erst gar nicht um die Stelle beworben. Lienbacher hat sich 2001 an der Universität Salzburg mit einer Arbeit über die Kompetenzverteilung im Bundesstaat habilitiert; im Oktober 2003 trat er an der WU die Nachfolge Heinz Peter Rills am Institut für Österreichisches und Europäisches Öffentliches Recht an. Seine Antrittsvorlesung hat er dort vorige Woche gehalten. In der politischen Arena ist Lienbacher mit einem von der ÖVP präsentierten Gutachten in Erscheinung getreten, in dem er das Ausländerwahlrecht auf Bezirksebene in Wien als verfassungswidrig eingeschätzt hat. Der Verfassungsgerichtshof hat ihm im Juni dieses Jahres Recht gegeben und das von der SPÖ favorisierte Wahlrecht gekippt.
Offen ist noch die Bewerbungsfrist für die Nachbesetzung einer Stelle am Verfassungsgerichtshof. Der gebürtige Vorarlberger und Innsbrucker Universitätsprofessor Siegbert Morscher geht aus persönlichen Gründen - ebenfalls 65-jährig - vorzeitig in Pension (VfGH-Mitglieder arbeiten regulär bis 70). Als wahrscheinlich gilt, dass die von der Regierung zu besetzende Stelle wieder an einen Juristen aus Westösterreich geht. Gute Chancen werden dem Vorarlberger Landtagsdirektor Dozent Peter Bußjäger, zugleich Direktor des Instituts für Föderalismus in Innsbruck, eingeräumt; als möglicher Kandidat wird auch der EU-Recht-Spezialist Wolfgang Burtscher genannt, Direktor in der Generaldirektion Landwirtschaft der EU-Kommission. Wilfried Ludwig Weh, ein durch zahlreiche Eingaben mit der Arbeit des Höchstgerichts hervorragend vertrauter Rechtsanwalt in Bregenz, hätte eine nicht unmaßgebliche Hürde zu überwinden: Nach dem Text des Bundesverfassung kann die Regierung dem Bundespräsidenten nur Kandidaten aus dem Kreis der Richter, Verwaltungsbeamten und Jus-Professoren zur Ernennung vorschlagen. Im Gegensatz dazu können Nationalrat und Bundesrat auch Rechtsanwälte nominieren. Weh bezweifelt allerdings, dass diese Unterscheidung EU-rechtlich zulässig ist.