Auch die jüngste Wendung in der Causa Grasser hat ein Strafverfahren gegen den Finanzminister nicht wahrscheinlicher gemacht.
Fasst man die Reaktionen auf die Entscheidung der Rats kammer des Wiener Straflandesgerichts zusammen, das Strafverfahren rund um die Homepage von Finanzminister Karl-Heinz Grasser nicht einzustellen, könnte man glauben, alles sei in bester Ordnung. Der Minister freut sich und ist überzeugt, dass die Gerichte bald seine Unschuld feststellen werden. Die Opposition hat ihren Glauben an den Rechtsstaat wiedergefunden und sieht die Zeit der Abrechnung gekommen.
Doch objektiv betrachtet, gibt es wenig Grund zur Euphorie. Zusätzliches Licht ins Dunkel der Homepage-Affäre wird auch durch diese Ehren-Runde der Justiz nicht kommen. Zwar ist der Versuch der Wiener Staatsanwaltschaft (vorbehaltlich des Erfolgs einer möglichen Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Ratskammer-Entscheidung) fehlgeschlagen, die politisch so heikle Causa mit einem beliebten Juristen-Kniff ("Sind nicht zuständig!") zu umschiffen. Also muss sich die Staatsanwaltschaft nun wenigstens inhaltlich mit den Vorgängen rund um die Homepage auseinander setzen. Wobei man dort nun vor dem Problem steht, wer eine allfällige Steuerpflicht eigentlich feststellen soll.
Ein Strafverfahren gegen den Finanzminister wegen Abgabenhinterziehung ist auch im zweiten Anlauf - nach menschlichem bzw. rechtlichem Ermessen - unwahrscheinlich. Dafür sieht das Finanzstrafgesetz nämlich Vorsatz vor. Grasser muss also nachgewiesen werden, dass er bei der Einrichtung seiner Homepage bewusst Steuern hinterziehen wollte. Da aber zwei Finanzämter eine Steuerpflicht auf Anfrage Grassers ausdrücklich verneint haben, ist Vorsatz nur schwer denkbar. Zu klären ist allenfalls, ob die Finanzbeamten mit ihrem Gutachten dem Minister einen Gefallen tun wollten, was den Tatbestand des Amtsmissbrauchs erfüllen könnte.
Bleiben noch die zahlreichen erfolgten Prüfungen einer möglichen Steuerpflicht durch den Rechnungshof, die Volksanwaltschaft und Experten aller Art, auf die von Grassers Kritikern gerne verwiesen wird. Die sind rechtlich irrelevant. Über die Steuerpflicht eines Vorganges - in diesem Fall der Spende der Industriellenvereinigung in der Höhe von 283.000 Euro für die Erstellung einer Homepage - entscheidet nämlich ausschließlich die Finanzbehörde.
Insgesamt bleibt die Causa Grasser ein Fall für die Politik, nicht für die Justiz. So könnte man fragen, ob der Steuerakt eines Ressortchefs auch künftig von der ihm untergebenen Behörde geprüft werden kann. Und ab wann ein Minister den Hut nehmen muss.