Steuern: Freie Berufe, Klein- und Mittelbetriebe enttäuscht

Auch Freiberufler wollen für ihre nicht entnommenen Gewinne weniger Steuern zahlen. Arbeitnehmervertreter sehen eine Bevorzugung der Wirtschaft.

Wien. Gewerbetreibende zahlen ab heuer für nicht entnommene Gewinne nur noch die halbe Steuer. Für Freiberufler, also Ärzte, Anwälte, Architekten, Wirtschaftstreuhänder, ist diese Entlastung nach den Beschlüssen der Regierung auch in der zweiten Etappe der Steuerreform, die 2005 in Kraft tritt, nicht vorgesehen. Peter Csoklich von der Rechtsanwaltskammer Wien ist enttäuscht: Als Einkommenssteuerpflichtige seien Freiberufler gegenüber Lohnsteuerpflichtigen wegen der fehlenden Sechstelbegünstigung (13./14. Gehalt) ohnehin schon benachteiligt. Nun könnten sie noch immer nicht die gleichen Begünstigungen wie Unternehmer lukrieren. Und das, obwohl gerade Rechtsanwaltskanzleien viel Personal hätten. Die Senkung der Körperschaftssteuer (Köst) begrüßt Csoklich, weil sie einen Standortvorteil für Österreich bedeute. Freiberuflern bringe die Steuerreform aber keine Wettbewerbsvorteile, weil der Spitzensteuersatz weiter bei 50 Prozent liegt.

Alfred Brogy¡nyi, Präsident der Wiener Kammer der Wirtschaftstreuhänder, hofft, dass die Steuerbegünstigung nicht entnommener Gewinne für Freiberufler bis Juni doch noch beschlossen wird. Auch er bekräftigte seine Forderung nach einer Senkung des Spitzensteuersatzes auf 46 Prozent. Finanzieren könnte man das mit Einsparungen durch die im Österreich-Konvent vorgesehene Verwaltungsreform. Brogy¡nyi sieht ein Einsparpotenzial von insgesamt einer Mrd. Euro.

Auch Klein- und Mittelbetriebe sehen sich nicht als große Gewinner der Reform. Da sie meist Personengesellschaften sind, haben auch sie nichts von der Senkung der Köst von derzeit 34 auf 25 Prozent im Jahr 2005. Für Unternehmensgründer mit wenig Eigenkapital sei aber die Personengesellschaft die günstigste Rechtsform, meint Georg Toifl, Obmann der Bundessparte Gewerbe und Handwerk in der Wirtschaftskammer Österreich. Viele dieser Kleinunternehmer profitierten auch nicht von der Begünstigung nicht entnommener Gewinne, weil sie keine Gewinne schreiben oder so wenig, dass sie damit ihren Lebensunterhalt bestreiten müssen.

Toifl fordert daher eine einheitliche Besteuerung aller Unternehmen unabhängig von der Rechtsform und eine Steuerfreistellung von Förderungen: Derzeit müssten Gewerbebetriebe Förderungen, die sie von der öffentlichen Hand erhalten, versteuern. "Dabei fließt die Förderung, die man von der Stadt Wien erhalten hat, in Form von Ertragssteuern teilweise an den Bund", kritisiert Toifl. Reformbedarf sieht der Gewerbevertreter auch bei den Abschreibezeiträumen. Die Lebensdauer von Betriebsmitteln, etwa EDV-Anlagen, sei wesentlich kürzer geworden, die Zeiträume, in denen man sie abschreiben kann, seien zu lang. "So werden Scheingewinne erwirtschaftet, die dann Besteuerungsgrundlage sind."

Arbeiterkammer und ÖGB kritisieren, dass mehr als zwei Drittel (2,015 Mrd. Euro) der gesamten Nettoentlastung der Jahre 2004 und 2005 den Unternehmen und nur ein Drittel (975 Mill.) den Arbeitnehmern zugute käme. Diese Entlastung mache lediglich die "kalte Progression" - die Steuerbelastung wächst mit dem nominellen Einkommen und steigt damit schneller an als das reale Einkommen - seit dem Jahr 2000 wett. Kleine Einkommensbezieher profitierten kaum von der Steuersenkung, da bereits jetzt 2,1 Mill. Arbeitnehmer und Pensionisten keine Einkommensteuer zahlen. Durch die Steuerreform 2005 würden es lediglich um 200.000 mehr. Bei mittleren Einkommen zwischen 1900 und 2300 Euro brutto im Monat betrage die Entlastung nicht einmal 20 Euro im Monat. Familien siehe S. 4


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