Analyse: "Vergleich" im Streit des Anwalts und der Richterin

Im strafprozessualen Vorverfahren prallen die unterschiedlichen Interessen von Staatsanwalt, Richter, Anwalt und Polizei hart aufeinander. Die politischen Verhandlungen lieferten ein Spiegelbild davon.

Von Praxisferne ist oft die Rede, wenn Politiker Gesetze ausverhandeln. Im Fall der Reform des strafprozessualen Vorverfahrens hätte ein Zuviel an Sachkenntnis und Innensicht zweier Hauptverhandler zuletzt beinahe eine Jahrhundertreform zu Fall gebracht. Knapp 25 Jahre Rechtsanwaltspraxis (Justizminister Dieter Böhmdorfer) standen da einem Vierteljahrhundert Erfahrungen im Richteramt (FP-Justizsprecherin Helene Partik-Pabl©) gegenüber. Dass beide derselben Partei zuzurechnen sind, erhöhte noch die Brisanz.

Denn das Reformanliegen an sich ist unter den meisten Experten unumstritten - finden die polizeilichen Ermittlungen, die im Auftrag des Staatsanwalts oder des U-Richters durchgeführt werden, doch weitgehend im rechtsfreien Raum statt. Und das, obwohl viele Verurteilungen vor dem Strafrichter letztlich auf diesen Ergebnissen der Polizei basieren. Die Rechte des Beschuldigten sollten also auf ein rechtsstaatlich adäquates Maß angehoben werden.

Doch an der Frage "Soll ein Beschuldigter beim ersten Polizeiverhör das Recht auf einen Anwalt haben?" entzündete sich aufgrund der völlig unterschiedlichen Sichtweise des Ministers und der Abgeordneten ein erbitterter politischer Streit. Die langjährige Untersuchungsrichterin Partik-Pabl© wusste, dass gerade bei den ersten Polizeiverhören - bisher ohne jeden Rechtsbeistand - in den 48 Stunden vor der verpflichtenden Überstellung in die gerichtliche Untersuchungshaft die für eine Verurteilung brauchbarsten Ergebnisse erzielt werden. Verteidiger sind aber zumeist machtlos, so die Erfahrung Böhmdorfers, wenn ihr Klient ohne seine Rechte zu kennen unter dem (Ein)Druck von Verhaftung und Verhör einmal "ausgepackt" hat.

So lauteten die Positionen bis zuletzt: Gar kein Anwalt (Partik-Pabl©); Recht auf Verteidiger in jedem Fall (Böhmdorfer). Den schließlich akzeptierten Kompromissvorschlag lieferte die ÖVP in Person von Justizsprecherin Maria Fekter. Grundsätzlich soll sich ein Beschuldigter künftig vor seiner ersten Einvernahme mit seinem Verteidiger beraten und diesen beim Verhör beiziehen dürfen. In Ausnahmefällen kann die Polizei dies aber auf eine allgemeine Rechtsauskunft vor dem Verhör beschränken (Details siehe Seite 3).

Helene Partik-Pabl© will nun die Reform am 25. Februar im Parlament mittragen, wenn auch zähneknirschend: "Das ist wie bei einem Vergleich bei Gericht. Keiner ist glücklich, aber jeder muss damit leben." Die FP-Politikerin schmerzt auch, dass künftig der Staatsanwalt - statt des U-Richters - "Herr des Vorverfahrens" sein soll. Nur in Fällen von besonderer Bedeutung soll auch künftig der U-Richter eine wichtige Rolle bei den Ermittlungen spielen. Der Justizminister gibt sich uneingeschränkt zufrieden. Die Lösung sei so "praktikabel, dass sie auch für Nicht-Juristen einleuchtend ist".

Doch mit dem Beschluss der Reform im Nationalrat in knapp zwei Wochen ist die Reform noch lange nicht über die Bühne. Denn der Streit um die Verteilung der personellen Ressourcen zwischen Staatsanwaltschaft und Richtern steht erst am Beginn. Zeit bleibt genug: Damit die Justiz die Umstellung vollziehen kann, tritt das Gesetz erst Mitte 2007 in Kraft.


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