Interview: Sozialrechtler: "Ungleiches nicht gleich behandeln"

Der Grazer Sozialexperte Franz Marhold stellt die Harmonisierung in Frage.

Die Presse: Es gibt ziemliche Kritik daran, dass auch bei der Harmonisierung Beamtenprivilegien erhalten bleiben. Stimmt das?

Franz Marhold: Ich bin gegensätzlicher Ansicht. Tatsache ist, dass die Beamtenpension einer Betriebspension vergleichbar ist und Entgelt-, aber keinen Versicherungscharakter hat. Jetzt greift der Gesetzgeber für die Unter- 55-Jährigen einseitig in diese Betriebspension ein. Nach der bisherigen Rechtssprechung kann man einem 55-Jährigen die Betriebspension aber nicht mehr kürzen.

Faktum ist aber, dass ein ASVG-Pensionist mehr verliert.

Marhold: Die Beamtenpension ist nach der bisherigen Rechtssprechung des Verfassungsgerichtshofes mit der ASVG-Pension auch nicht vergleichbar.

Die Harmonisierung beruht ja auf Beseitigung von Ungleichheit.

Marhold: Die Übergangsfrist ist zu gering - das heißt, der Einbeziehungszeitpunkt ist viel zu knapp vor dem Pensionsalter. Inzwischen ist auch noch die EU-Richtlinie über die Diskriminierung des Alters in Kraft getreten. Wenn Beamte niedrige Einstiegsgehälter haben, weil sie später eine höhere Pension bekommen, dann ist der Eingriff ab 55 eine Diskriminierung wegen des Alters. Das ist rechtlich anfechtbar.

Ist es nicht ein Problem, dass Akademiker niemals auf 45 Versicherungsjahre kommen können?

Marhold: Natürlich ist die Formel 45/65/80 (Versicherungsjahre/
Pensionsantrittsalter/Prozent des Durchschnittslebenseinkommens als Pension, Anm.) ein Problem. Erstens haben wir den Altersarbeitsmarkt nicht für den Korridor zwischen 62 und 68. Da sind die Beamten privilegiert - die können sich zwischen 65 und 68 Jahren Zuschläge erarbeiten. Auch das ist eine verfassungsrechtliche Frage. Die Arbeitsmarktlage für Beamte und für ASVG-Versicherte beinhaltet einen grundlegenden Unterschied. Ungleiches darf man aber nicht gleich behandeln. Möglicherweise ist die Harmonisierungsidee damit überhaupt problematisch.

Und die Selbstständigen?

Marhold: Selbstständige haben zum Beispiel eine schlechtere Invaliden- und Berufsunfähigkeitspension. Deswegen ist es konsequent, dass sie niedrigere Beiträge haben. Da gibt's ein Verfassungsgerichtshofurteil aus den achtziger Jahren, das besagt, dass es dem Selbstverständnis der Selbstständigen entspricht, nur einen geringeren sozialen Schutz zu haben. Ist die Vorstellung, alle über einen Leisten zu scheren, wirklich vernünftig?

Die Schwerarbeiterregelung kommt als Ungleichheit, somit als Systemwidrigkeit aber hinein.

Marhold: Stimmt. Man kann mit Fug und Recht ein Plädoyer für ein differenziertes Pensionsversicherungssystem halten. Die alte Pensionsreform 03 wird sicher angefochten. Sollte die Regelung aufgehoben werden, dann hat die Regierung auf Sand gebaut. Allein der Respekt vor dem Verfassungsgerichtshof würde es gebieten, diesen Entscheid abzuwarten.


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