Nur jeder Zehnte forderte die Ambulanzgebühr zurück

Wiederbelebungsmaßnahmen für die Ambulanzgebühr sind vorerst nicht geplant.

WIEN (mon). Nur zehn Prozent der Spitalspatienten haben die Rückerstattung der Ambulanzgebühr beantragt. Am Mittwoch endete die Frist für einen Antrag. Insgesamt 113.000 Anträge sind eingelangt. Eine automatische Rückerstattung gab es nicht.

An eine Neuauflage der gescheiterten Gebühr denkt derzeit offenbar niemand. Josef Kandlhofer, Chef des Hauptverbandes in der Sozialversicherung findet dazu drastische Worte: "Ein totes Pferd reitet man nicht wieder", sagt er im "Presse"-Gespräch.

Ab 2005 soll die E-Card, die den Krankenschein ablöst, im Probebetrieb laufen. Offensichtlich soll erst dann wieder über neue Selbstbehalte nachgedacht werden. Die Ambulanzgebühr (für die Kandlhofer nicht verantwortlich zeichnet) sei "nicht gut gemacht gewesen", sagt der Sozialversicherungs-Chef.

Gesundheitsökonomin Maria Hofmarcher (IHS) ist zwar überrascht, dass so wenige Betroffene ihr Geld zurückgefordert haben, meint aber: "Insgesamt herrscht in Österreich eine hohe Neigung, Geld für Gesundheit auszugeben." Größter Brocken der privaten Gesundheitsausgaben der Österreicher seien die Wahlärzte. Hofmarcher ist keine prinzipielle Gegnerin von Selbstbehalten. Sollte man neue überlegen, wäre es aber sinnvoll, sie nach Einkommen zu staffeln oder zumindest die Niedrigverdiener davon auszunehmen.

Studien zeigten, so Hofmarcher im "Presse"-Gespräch, dass Gesundheitsleistungen in Österreich erfreulich gut zugänglich seien. Allerdings: Je besser das Einkommen, desto höher die Inanspruchnahme, speziell, was Fachärzte betrifft.

Die Ambulanzgebühr trat im Jahr 2000 in Kraft. Bei ihrer Einführung zahlten Patienten im Falle einer ärztlichen Überweisung 150 Schilling und ohne Überweisung 220 Schilling. Sie wurde nachträglich eingehoben. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hob die Gebühr im Frühjahr 2001 wegen eines Formfehlers zur Gänze auf. Was folgte, war ein neuerlicher Beschluss im Frühjahr 2001, eine Erweiterung der Ausnahmen vor der Nationalratswahl 2002 und eine neuerliche Aufhebung durch den VfGH im Frühjahr 2003. Schon zuvor hatte sich die Koalition aber auf eine Abschaffung der heftig umstrittenen Gebühr und eine Rückerstattung festgelegt.


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