Urteil

Nur einmal Kindergeld für zwei Mütter

Die Schattenseite des doppelten Mutterglücks: Es bedeutet nicht doppeltes Kindergeld.
Die Schattenseite des doppelten Mutterglücks: Es bedeutet nicht doppeltes Kindergeld. (c) BilderBox
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Zwei miteinander in Partnerschaft lebende Frauen wurden fast gleichzeitig Mutter und anerkannten das Kind der jeweils anderen. Kindergeld forderten die Frauen aber getrennt voneinander ein. Das gehe nicht, sagt der Oberste Gerichtshof.

Während alleinstehende Frauen gesetzlich von der künstlichen Befruchtung ausgeschlossen sind, ist sie erlaubt, wenn eine Lebensgemeinschaft vorliegt. Ein lesbisches Paar machte gleich doppelt von dieser Möglichkeit Gebrauch. Und so wurde die eine Frau am 1. Oktober 2021 Mutter und ihre Lebensgefährtin am 22. November desselben Jahres.

Beide Mütter anerkannten ihre Elternschaft für das von der jeweils anderen Frau geborene Kind. Doch jede der Frauen machte Kinder(betreuungs)geld für je ein Kind geltend. Ihr Fall sei ein anderer als bei verschiedengeschlechtlichen Paaren oder auch Adoptionen, argumentierte das lesbische Paar: Denn jede der Mütter verlange das Geld für das von ihr selbst geborene Kind. Und wenn das Paar nur Geld für ein Kind erhalten würde, müsse eine der beiden Mütter trotz der besonders innigen Beziehung zu einem selbst geborenen Kind gleich wieder arbeiten gehen oder finanzielle Verluste erleiden.


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