Gendarmerie: Mit 51 in "Zwangspension"

Gendarmerie-General Strohmeyer wurde mit 51 Jahren pensioniert, der Betroffene sieht eine Zwangsmaßnahme.

Frühpensionist wider Willen: Gendarmerie-General Oskar Strohmeyer ist mit 51 Jahren in Pension geschickt worden -einen diesbezüglichen Bericht der "Kleinen Zeitung" bestätigte Strohmeyer heute Mittwoch. Aus seiner Sicht ist es eine "Zwangspensionierung". Dem widerspricht allerdings Michael Kloibmüller, Personalchef im Innenministerium gegenüber der "Kleinen": "Wir haben Strohmeyer über die Absicht einer Pensionierung informiert. Er hätte 14 Tage Zeit gehabt, eine Stellungnahme abzugeben. Wir haben keine bekommen, das gilt als Zustimmung", so Kloibmüller.

Kloibmüller gab sich "etwas konsterniert", dass Strohmeyer von Zwangspensionierung spreche. Denn: Das Gutachten des Bundes-Pensionsamtes habe ergeben, dass eine weitere Verwendung auf dem Arbeitsplatz nicht mehr sinnvoll wäre.

Strohmeyer selbst sieht das laut einer Meldung der Austria Presse Agentur allerdings anders: "Man wollte sich meinen Abberufungsbescheid (als Gendarmerie-General, Anm.) ersparen, weil man Angst hatte, dass er vor dem Verfassungsgerichtshof nicht hält."

Er kündigte an, die Pensionierung von seinem Anwalt prüfen zu lassen und eventuell den Verfassungs- oder Verwaltungsgerichtshof anzurufen. Sein Vorwurf: "Es geht in Wahrheit darum, einen Sachkritiker mundtot zu machen."

SP-Sicherheitssprecher Rudolf Parnigoni zeigt sich in einer Aussendung empört: "Es ist ungeheuerlich, wie sich Minister Strasser Schritt für Schritt seiner bestqualifiziertesten Experten entledigt, nur weil sie seiner Politik kritisch gegenüberstehen." Die Vorgangsweise des Innenministeriums bezeichnet Parnigoni als "rechtsstaatlich höchst bedenklich."


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