Banken wurden bei der Kreditvergabe an die Leine genommen. Nun sieht es nach einer Lockerung aus.
Wien. Jetzt wird es spannend. Schon seit Tagen geht das Gerücht um, dass die KIM-Verordnung abgeschafft werden soll. Die Regeln, die die Immobilienfinanzierung erschweren, wurden erst im vergangenen Sommer eingeführt und nahmen die Banken an die Leine. Die Vorgabe streute Salz in offene Wunden der Immobilienbranche. Denn die hohen Zinsen und hohen Immobilienpreise machen Eigentum sowieso schon schwer leistbar. Zusätzlich spitzt sich die Lage derzeit durch Unsicherheit bei den Bewertungen zu. Die Fronten verhärten sich.
Der Streit zwischen Aufsicht, Banken und Branche
Diese Woche erreichte die Debatte einen neuen Höhepunkt, als der Chef der Finanzmarktaufsicht, Helmut Ettl, die Kreditvergabe der Banken mit der durch die Lehman-Pleite ausgelösten Finanzkrise vor 15 Jahren verglich. Man habe damals auch an Menschen, die es sich eigentlich nicht leisten konnten, Wohnbaukredite vergeben. Als „populistisch“ kritisierte das prompt Willibald Cernko, Erste-Group-Chef und Bundesspartenobmann Banken in der WKÖ. Auch Niederösterreichs Landeshauptfrau, Johanna Mikl-Leitner (ÖVP), forderte den Doppelvorstand der FMA aus Ettl und Eduard Müller auf, „ihren Elfenbeinturm“ zu verlassen und „ihre Regeln endlich an die Realität“ anzupassen. Mikl-Leitner plante ursprünglich, die Verordnung zu umgehen, indem sie das Land Niederösterreich für Kredite haften lassen wollte, scheiterte aber damit schlussendlich. Auch Widerstand aus der Bau- und Immobilienbranche formierte sich.

Die FMA bleibt dennoch bei ihrer Position. Sie will keine Änderung – auch nicht für Ausnahmekontingente. Im Gegenzug will sie in den kommenden Monaten bei Kreditvergaben der Banken genauer prüfen, ob diese auch wirklich die Regeln eingehalten haben. Schließlich ist in Österreich der Anteil an variablen Krediten mit 50 Prozent außergewöhnlich hoch. Die Verordnung schreibt vor, dass die Kreditraten 40 Prozent des Haushaltseinkommens nicht übersteigen dürfen und der Eigenmittelanteil nur zehn Prozent betragen muss bzw. 20 Prozent, wenn man die Nebenkosten des Kredits berücksichtigt.
Erst heuer im Frühjahr kam man den Banken etwas entgegen und lockerte die Verordnung geringfügig – etwa für Zwischenfinanzierungen, z. B. wenn man ein Haus schon besitzt und dieses für eine anderes verkauft. Doch wie wahrscheinlich ist nun eine weitere Lockerung oder gar Abschaffung?