Bis Ende Juni muss die Koalition die vom Verfassungsgerichtshof aufgehobenen Witwenpensionen "reparieren".
wien (ett). Eines steht für Frauenministerin Maria Rauch-Kallat fest: "Ich werde sehr darauf achten, dass es für Witwen zu keiner Schlechterstellung kommt", betont die VP-Politikerin auf Anfrage der "Presse". Es handle sich jedenfalls um eine Frage, "die in nächster Zeit gelöst" werden müsse. Zu Details hüllt sich Rauch-Kallat allerdings in Schweigen.
Die Ministerin bezieht sich auf die Tatsache, dass die Koalition eine Neuregelung der Hinterbliebenenversorgung bei den Pensionen finden muss. Der Grund dafür: Der Verfassungsgerichtshof hat Ende Juni des Vorjahres zwar die Pensionsreform 2000 großteils für verfassungskonform befunden, aber die Regelung der Witwenpensionen aufgehoben.
Seither herrscht in der Öffentlichkeit zu diesem Thema Funkstille. Eine Arbeitsgruppe der Regierung soll eine Lösung erarbeiten. Koalitionsintern heißt es, die Sache werde nach den Landtagswahlen vom 7. März in Angriff genommen. Insgesamt gibt es mehr als 400.000 Bezieherinnen einer Witwenpension und knapp 40.000 Bezieher einer Witwerpension.
ÖVP und FPÖ haben mit der Pensionsreform 2000 eine Einschränkung bis hin zur völligen Streichung der Witwenpensionen beschlossen. Die Hinterbliebenenpension liegt seither zwischen maximal 60 und null Prozent der Pension des verstorbenen Ehepartners. Sie kann also seither in bestimmten Fällen, wo Hinterbliebene über ein höheres Eigeneinkommen verfügen (Aktivbezug oder Pension), völlig wegfallen.
Der Verfassungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom Juni 2003 zwar eine Kürzung der Witwenpension grundsätzlich erlaubt. Die Höchstrichter stießen sich aber daran, wie diese Kürzung jeweils im Einzelfall berechnet wird. Die vorgesehene Berechnungsgrundlage wurde als "untauglich" bewertet. Rauch-Kallat will nun vor allem sicherstellen, dass es beim Zusammenfall einer Eigenpension mit einer Witwenpension keinesfalls zu Verschlechterungen kommt.
Im SP-Klub hält man auf Anfrage der "Presse" folgende Auslegung des VfGH-Erkenntnisses für möglich: Es gibt keine (neuen) Witwenpensionen mehr, wenn bis 30. Juni dieses Jahres keine Neuregelung erfolgt. Wenn nämlich gültige Berechnungsgrundlagen fehlten, gebe es gar keine Grundlage für die Witwenpensionen.
In einer weiteren viel weiterreichenden Materie hat die Koalition noch länger Zeit: Für die Reparatur der Reform des Hauptverbandes der Sozialversicherungen hat das Höchstgericht eine Frist bis Ende 2004 eingeräumt.