Militärbefugnisgesetz: Streit um Reparatur

Im März wird der VfGH gleich mehrere brisante Fälle prüfen. Das am Mittwoch veröffentlichte Erkenntnis zum Militärbefugnisgesetz wird unter-schiedlich interpretiert.

WIEN (ewi/hes). "Im Zweifelsfall wird jeder verdächtig, wenn er bei Rot über die Straße geht." Die grüne Abgeordnete Eva Lichtenberger bemüht diese Übertreibung, um die Brisanz der nun von den Verfassungsrichtern aufgehobenen Passagen des Militärbefugnisgesetzes aufzuzeigen: Nicht der Verdacht, einen "Angriff gegen militärische Rechtsgüter" begangen zu haben, berechtigt in diesem Gesetz das Militär, eine Person "vorläufig" festzunehmen, sondern bereits der Verdacht, eine derartige Handlung vorzubereiten.

Der VfGH hat der Regierung bis zum 30. Dezember 2004 Zeit eingeräumt, die drei aufgehobenen Teile des Militärbefugnisgesetzes zu reparieren. Die Grünen fordern eine sofortige Neufassung der beanstandeten Passagen, die ÖVP will sich Zeit lassen, die SPÖ will in die Diskussion über eine grundlegende Reform des Gesetzes einsteigen. "Solange das Militärbefugnisgesetz in Geltung bleibt, wird das Bundesheer geradezu motiviert, jetzt noch schnell danach zu handeln", sagt Lichtenberger.

Neben der vorläufigen Festnahme hat das Höchstgericht auch beanstandet, dass das Militär "für Zwecke der nachrichtendienstlichen Aufklärung" (Video- und Ton-Überwachungen) Personen belauscht und überwacht, auch wenn gegen diese kein konkreter Verdacht vorliegt. Und auch die ungenau definierte Position des Rechtsschutzbeauftragten wird beanstandet.

VP-Wehrsprecher Walter Murauer sieht keinen Zeitdruck. "Die beanstandeten Teile des Gesetzes sind kein Alltagsfall, das ist die ganz, ganz große Ausnahme." Im Übrigen habe der VfGH von den 19 von der SPÖ angefochtenen Punkten nur drei beanstandet. Man werde die Gesetzesreparatur nicht übereilen, bezüglich der Video- und Ton-Überwachungen denke man nicht daran, diese Passagen ersatzlos zu streichen. Murauer: "Man kann dem Militär nicht sagen: Ihr dürft's gar nichts." Da der VfGH einige Beschwerdepunkte aus Formalgründen abgewiesen hat, will die SPÖ diese erneut einbringen.
Einigen Zündstoff birgt auch die Tagesordnung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) für die nahende März-Session. So haben sich die Höchstrichter vorgenommen, im Fall des Budgetbegleitgesetzes 2003 eine Entscheidung zu fällen. Darin geregelt wurden in mehr als 90 Einzelgesetzen nicht nur Steuer- und Pensionsreform, sondern auch der Abfangjägerkauf.

Geprüft wird auf Antrag der SP-Nationalratsfraktion, ob es beim Zustandekommen des Sammelgesetzes Verstöße gegen die Geschäftsordnung des Parlaments gab. Außerdem hält sie es für unzulässig, so viele verschiedene Materien in ein Gesetz zu pferchen.

VfGH-Präsident Karl Korinek meint dazu: "Dass Sammelgesetze rechtspolitisch nicht schön sind und für die Übersichtlichkeit nicht förderlich sind, ist klar." In der Frage, ob der Verfassungsgerichtshof sich in die Geschäfte des Parlaments einmengen sollte, so Korinek, gebe es unterschiedliche Auffassungen. So habe der Zweite Nationalratspräsident Heinz Fischer das immer abgelehnt. Da die Geschäftsordnung des Nationalrats aber mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen sei, hielten andere Juristen sie für einen verfassungsrechtlichen Maßstab.

Aber auch die SP-Bundesratsfraktion hat das Budgetbegleitgesetz beanstandet. Sie reklamiert, dass das verfassungsmäßig gewährleistete freie Mandat der Bundesräte nicht voll ausgeübt werden könne, wenn sie über unterschiedliche Materien nur mit einem Ja oder einem Nein abstimmen könnten.

Korinek betont, dass das Gutachten seines Amtsvorgängers Ludwig Adamovich über das Budgetbegleitgesetz keine Rolle für die Prüfung des VfGH spiele. Adamovich hatte im Auftrag von Bundespräsident Thomas Klestil die Verfassungsmäßigkeit des Budgetbegleitgesetzes geprüft und diese bestätigt. Allerdings hatte er dabei den Maßstab des Bundespräsidenten anzulegen, der laut Gesetz nur offenkundige Mängel zu berücksichtigen hat.

Auch die 60. ASVG-Novelle wird im März behandelt. Hier wird von der Vorarlberger Landesregierung vor allem der beim Hauptverband eingerichtete "Ausgleichsfonds" beanstandet, der maroden Krankenkassen Zuwendungen wirtschaftlich besser gestellter zusichert. Mehr als 50 Beschwerden liegen dem VfGH auch zur Verpflegung von Zivildienern vor, so Vizepräsidentin Brigitte Bierlein.


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