Wahlkampf: Schiedsgericht: Keine Verstöße

Die "Süßigkeitsbeschwerden" wurden zurückgewiesen.

WIEN (apa/red.). Mannerschnitten von Heinz Fischer und Ferrero-Küsschen: Kostenlose Werbegeschenke sind laut Wahlkampf-Abkommen verboten, das am Mittwoch zusammengetretene Fairness-Schiedsgericht weist diesbezügliche Beschwerden dennoch zurück. Dazu der Vorsitzende der Schiedsinstanz, der frühere Verfassungsgerichtshof-Präsident Ludwig Adamovich: Es seien unkorrekte Vorgänge gewesen, "aber nicht in gravierender Weise".

Daraufhin haben ÖVP und SPÖ alle eingereichten Beschwerden zurückgezogen. Darunter fiel auch die Klage der SPÖ, dass die VP-Wahlwerber in der Karwoche Radiospots (laut Vertrag in diesen Tagen untersagt) geschaltet hätten.

Bei einer Gallup-Umfrage kommt indes Heinz Fischer auf 42 und Benita Ferrero-Waldner auf 40 Prozent der Stimmen.


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