Das Oberlandesgericht Wien hat die Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Einstellung zurückgewiesen.
Das Verhetzungs-Verfahren gegen den früheren BZÖ-Chef und Ex-FPÖ-Politiker Peter Westenthaler ist nun rechtskräftig eingestellt. Das Oberlandesgericht Wien (OLG) wies die Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen den erstinstanzlichen Entscheid des Landesgericht Wien, wonach das Verfahren einzustellen sei, ab. Das gab Westenthaler am Mittwoch bekannt.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen Westenthaler erfolgten wegen einer Aussage des Ex-Politikers in einer TV-Sendung. Dem Verfahren lag eine Anzeige der NGO „SOS Mitmensch“ zugrunde. Laut der Organisation ging es bei dem Verfahren etwa „um die pauschale und undifferenzierte Beschimpfung von Menschen aus Afghanistan als “Machetenmörder'„. Westenthaler hatte schon bei der erstinstanzlichen Einstellung zu seinen Aussagen erklärt, er habe damals als “parteiunabhängiger Journalist„ die Zuwanderungspolitik kritisiert. (APA)