Der Gesundheitspass passiert heute den Ministerrat. Das Tierschutzgesetz wurde aber zurückgestellt. Streitpunkt ist das "Schächten".
WIEN (red/ag.) Im Ministerrat stand heute der Gesundheitspass auf der Tagesordnung. Mit dem Gesundheitspass für alle will die Regierung das Bewusstsein für Vorsorgeuntersuchungen steigern. Analog zum Mutter-Kind-Pass kommt in einer ersten Phase ein Gesundheitspass für Jugendliche ab 14 Jahren. In weiterer Folge sind aber auch Pässe für Erwerbstätige unter und über 40 Jahren sowie für Senioren geplant.
Ziel des Gesundheitspasses ist es, die Zahl der Vorsorgeuntersuchungen zu verdoppeln, heißt es im Büro von Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat.
Tierschutzgesetz in der Koalition umstritten
Das geplante bundeseinheitliche Tierschutzgesetz ist hingegen im heutigen Ministerrat zurückgestellt worden. Das bedeutet, ein Beschluss ist frühestens nächste Woche möglich. Nach Angaben von Sozialminister Herbert Haupt (F) sind in den Verhandlungen noch "essenzielle Fragen offen". Die Frage des Schächtens, des Verbots der Legebatterien sowie die finanzielle Absicherung von Tierschutzorganisationen seien für ihn "unumgänglich".
In den Expertenverhandlungen zwischen ÖVP und FPÖ erwies sich vor allem ein Punkt als unlösbar - das Schächten. Während die FPÖ dem Gesetz nicht zustimmen will, so lange diese Schlachtmethode ohne Betäubung möglich ist, verweist VP-Verhandlerin Ulrike Baumgartner-Gabitzer auf die Verfassungswidrigkeit eines allfälligen Verbots: "Wieso soll ich etwas in ein Gesetz hineinschreiben, wo ich weiß, dass es verfassungswidrig ist".
Die ÖVP verweist auf einschlägige Urteile des Verfassungsgerichtshofs, wonach ein Schächtverbot der Religionsfreiheit widersprechen würde. Das Schächten - eine im Islam und Judentum traditionelle Schlachtmethode - sieht grundsätzlich vor, dass die Tiere ohne Betäubung durch Ausbluten ums Leben kommen.
FPÖ für Tierschutz in der Verfassung
Die Freiheitlichen bestehen auch weiter darauf, dass das Tierschutzgesetz als Staatszielbestimmung in der Verfassung verankert wird. Auch bei diesem Punkt hat sich die Volkspartei bis zuletzt geweigert, auf die Wünsche der Freiheitlichen einzugehen. Letztlich entschied man sich heute, Dienstag, dafür, den Entwurf des Bundeskanzleramts im Ministerrat gar nicht vorzulegen, da ihn ansonsten die FPÖ zu Fall gebracht hätte.
Tierschutzombudsmann soll kommen
Bei einem anderen lange Zeit strittigen Punkt sind sich die Koalitionspartner jetzt schon einige Zeit einig. Etabliert wird ein Tierschutzombudsmann, der weisungsfrei gestellt ist. Dieser wird unter anderem das Recht auf Akteneinsicht haben und Auskunft von der Behörde einfordern dürfen.