Rechtsmittel

Behörden müssen Spam-Ordner checken

Wiener Neustädter Bürgermeister übersah Einsprüche gegen Strafen.

Wien. Schreiben an Behörden können in jeder technisch möglichen Form übermittelt werden – per E-Mail aber nur insoweit, wie für den elektronischen Verkehr zwischen Behörde und Beteiligten nicht besondere Übermittlungsformen vorgesehen sind. Klaus Schneeberger, Bürgermeister von Wr. Neustadt, hatte mehreren Personen Strafverfügungen wegen Verwaltungsübertretungen geschickt. Dass die Adressaten dagegen Einspruch erhoben, registrierte er jedoch nicht.

Die Einsprüche erfolgten rechtzeitig per Mail, wie der Anwalt der Betroffenen belegen konnte. Die Behörde leugnete aber, dass sie eingetroffen waren: Sie seien nämlich im Spam-Ordner gelandet und daher als nicht sicher eingestuft worden. Der Verwaltungsgerichtshof (Ra 2022/03/0097) bestätigte, dass die Einsprüche trotzdem zu beachten waren. Sie waren an jene Mail-Adresse gerichtet, die dafür ohne weitere Vorgaben von der Behörde im Internet bekannt gemacht worden war. (kom)

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