Die Freisprüche nach der Seilbahnkatastrophe von Kaprun erhöhen den Druck auf Einführung eines Unternehmensstrafrechts.
Wien (fa/red.). Der Ausgang des Prozesses rund um das Seilbahnunglück von Kaprun (siehe dazu auch Seite 12) könnte zu einer lang diskutierten Gesetzesänderung führen. Denn Justizminister Dieter Böhmdorfer drängt nun auf die rasche Einführung eines Strafrechts für juristische Personen.
Damit könnten künftig auch Unternehmen und nicht wie bisher nur einzelne Mitarbeiter für Straftaten zur Verantwortung gezogen werden. Geldstrafen und Auflagen bis hin zum Verbot der Betriebsführung drohen Firmen dann, wenn eine Person der Leitungsebene die Straftat begangen hat oder diese durch einen Fehler in der Organisation der Firma möglich wurde. Damit wäre es bei Fällen wie der Kaprun-Katastrophe möglich, direkt eine Verantwortlichkeit der beteiligten Unternehmen zu überprüfen.
"Der Konsens innerhalb der Koalition ist zum Greifen nahe", erklärte Böhmdorfer, der auf einen Gesetzesbeschluss noch in diesem Jahr hofft. Auch die ÖVP, deren Wirtschaftsflügel dem Gesetz bisher skeptisch gegenüberstand und eine Einigung verhindert hat, zeigt nun Bewegung. Man stehe unmittelbar vor der Begutachtung, sagte VP-Justizsprecherin Maria Fekter, die ebenfalls von einer Beschlussfassung im Jahr 2004 ausgeht.
Zur Kritik des Kärntner Landeshauptmannes Jörg Haider am Ausgang des Kaprun-Prozesses ("völlig unverständlich und unwürdig") meinte Böhmdorfer: "Ich glaube nicht, dass ich auf diese Äußerung reagieren sollte." Bei einem derart emotionalen Thema müsse man auch mit emotionalen Reaktionen rechnen, sagte der Justizminister, der Kritik an mangelnder Unterstützung des Ministeriums für den Kaprun-Prozess zurückwies.
Die Kaprun-Debatte überschattete auch die Sitzung im Justizausschuss am Freitag, bei der die Reform des strafprozessualen Vorverfahrens mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ beschlossen wurde. Das neue Gesetz macht den Staatsanwalt statt des Untersuchungsrichters zum "Herrn des Vorverfahrens", bringt das Recht auf einen Verteidiger ab dem ersten Polizeiverhör sowie zusätzliche Rechte für Verbrechensopfer. Die SPÖ kündigte an, das Gesetz vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) anfechten zu wollen.
Auch die Rechtsanwälte sind mit der Reform noch nicht zufrieden. Sie kritisieren die vorgesehene Beschränkung der Teilnahme eines Verteidigers, wenn dies den Erfolg der Ermittlungen gefährdet. Sollte es nicht gelingen, bis zum Inkrafttreten der Reform im Jahr 2008 Änderungen zu erwirken, werde man den VfGH oder den Europäischen Gerichtshof anrufen, so Rechtsanwaltskammer-Präsident Gerhard Benn-Ibler.