Der Kandidat Wolfgang Pöltl gibt seine Unterstützungserklärungen nicht ab, sondern behält sie als "Beweismittel" ein - er verdächtigt Fischer und Ferrero-Waldner des Amtsmissbrauchs.
WIEN (red./ag.). Sexhotline-Betreiber Wolfgang Pöltl kann doch nicht bei der Präsidentschafts-Wahl am 25. April antreten. Denn der Steirer wird bis zum Ablauf der Nachfrist heute Mitternacht keine Unterstützungserklärungen im Innenministerium abgeben: "Wir geben sie nicht ab. Wir brauchen sie als Beweismittel", so Pöltl. Er ist nämlich der Ansicht, dass die Präsidentschaftskandidaten Heinz Fischer und Benita Ferrero-Waldner des Amtsmissbrauchs verdächtig sind. Der verhinderte Präsidentschafts-Kandidat hat deshalb eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Wien verfasst.
"Beweismittel sichern"
Wie viele Unterschriften er eingesammelt hat, wollte Pöltl nicht kundtun. Denn man sei jetzt im kriminellen Bereich "und hier werden wir Beweismittel sichern". Erstaunlich ist für Pöltl etwa, dass die letzte Woche Montag ausgesandten Unterstützungserklärungen noch nicht zurückgekommen seien. Offenbar seien diese "in dunklen Kanälen verschwunden". Am vergangenen Freitag hatte Pöltl davon gesprochen, 5.000 der 6.000 benötigten Unterschriften schon beisammen zu haben, dann aber nur etwa 150 bis 200 im Innenministerium deponiert.
Pöltl will Wahl anfechten
"Ich werde kämpfen und mich wehren", so Pöltl auf seiner Homepage. Die herrschende Parteiendemokratie mache es für einen unabhängigen Bewerber praktisch unmöglich, 6000 Unterstützungserklärungen für die Kandidatur zur Bundespräsidentenwahl zu sammeln. Das Bundespräsidentenwahlgesetz sei darauf zugeschnitten, dass nur Politiker mit großem Parteiapparat wirklich die 6000 Erklärungen erhalten können. "Dies ist klarer Verfassungsbruch", so Pöltl. Er werde mit allen rechtlichen Mitteln für eine demokratische Wahl kämpfen, die Aufhebung des Bundespräsidentenwahlgesetzes beantragen und die Wahl anfechten: "Damit nicht wie in Russland der Präsident schon vor der Wahl feststeht.", so Pöltl weiter.
Die Vorwürfe gegen Fischer und Ferrero-Waldner beziehen sich auf die Sammlung der Unterschriften in Wien. Die Unterstützungserklärungen seien nämlich beim magistratischen Bezirksamt abgegeben worden, wo sie nichts verloren hätten. Vielmehr müssten sie bei der Zuständigen MA 62 hinterlegt und beglaubigt werden. Auch die heutige Werbekampagne von Präsidentschaftskandidat Martin Wabl, dass man die Unterschriften direkt an Robert Stein vom Innenministerium faxen könnte, verärgert Pöltl. Denn auch das sei gesetzeswidrig.
"Falls die Wahl wirklich stattfinden sollte", wird sie Pöltl in jedem Fall anfechten. Der Sexhotline-Betreiber wird sich unter anderem an den Verfassungsgerichtshof und den Europäischen Gerichtshof wenden.
Webtipp:www.bundespraesidentenwahl.at