Urteil

Keine Entlassung: Kranker durfte in der Nacht feiern

Bezüglich der Feier konnte der Mann damit argumentieren, dass ihm die Ärztin keine Vorschriften zu seinen Ausgehzeiten gemacht hatte.
Bezüglich der Feier konnte der Mann damit argumentieren, dass ihm die Ärztin keine Vorschriften zu seinen Ausgehzeiten gemacht hatte.Feature: (c) Bilderbox
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Ein You-Tube-Video zeigte einen für die Arbeit krankgeschriebenen Mann bei einer Party. Seinen Job darf der öffentlich Bedienstete trotzdem behalten.

Seit knapp drei Wochen war der Mann krank gemeldet, doch die nächtliche 35-Jahr-Feier seines Motorradclubs wollte er sich nicht entgehen lassen. Sein Vorgesetzter hatte weniger Freude damit.

Facebook-Postings und Bilder aus einem You-Tube-Video zur Feier waren bekannt geworden. Zwei Wochen nach der Party flunkerte der Mann bei der Begründung, warum er einen beruflichen Termin nicht wahrnehmen konnte. Am Tag darauf wurde der Gemeindebedienstete wegen Vertrauensunwürdigkeit entlassen. Zu Recht, wie die erste Instanz noch meinte. Doch der Arbeitnehmer sollte schließlich vor Gericht obsiegen.


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