Ein Kärntner wurde wiederholt alkoholisiert auf dem Fahrrad erwischt. Der Verwaltungsgerichtshof hebt ein auf ein Jahr befristetes Lenkverbot auf.
Er leide nicht unter chronischer Alkoholsucht, sondern trinke nur gelegentlich. Und dann steige er, weil er anders nicht mobil wäre, auf sein Fahrrad und benütze nach Möglichkeit die Radwege. Mit dieser Verteidigung wollte ein mehrmals in alkoholisiertem Zustand erwischter Radfahrer einer allzu strengen amtlichen Behandlung entgehen.
Und trotzdem steht jetzt ein unbefristetes Lenkverbot im Raum, und zwar nicht etwa für das Steuern eines Autos, wie er es offenbar ohnehin nicht besitzt, sondern seines Fahrrads.