Eine aus dem Iran stammende Studentin suchte um internationalen Schutz in Österreich an. Das Verwaltungsgericht lehnte vorschnell ab, entschied der Verfassungsgerichtshof.
Die Proteste der iranischen Frauenbewegung sind in gewisser Weise beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) angekommen, aber noch nicht genug. In einem Asylverfahren mit einer iranischen Studentin war davon eher am Rand die Rede.
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH), an den sich die Frau zuletzt gewandt hatte, stellte nun klar, dass und warum das nicht ausreicht. Die Asylwerberin hat damit die Chance, doch noch recht zu bekommen.