Dass Bundespräsident Klestil am Sonntag ohne Wahlkarte wählen durfte, bleibt für diesen ohne Konsequenzen.
WIEN (hes). Wer eine Wahlkarte beantragt hat, muss diese auch zur Wahl mitbringen, egal, wo er letztlich wählt. Dass Bundespräsident Thomas Klestil am Sonntag auch eine Stimmabgabe ermöglicht wurde, obwohl er seine Wahlkarte zu Hause vergessen hatte, war ein klarer Rechtsbruch, so die Auskunft des Innenministeriums. Der Bezirksvorsteher des 19. Bezirks, Adolf Tiller, hatte persönlich die Garantie für das Nachbringen der Wahlkarte übernommen.
>>Alle Ergebnisse der Länder, Bezirke und Gemeinden
>>Diashow: Zitate nach der Wahl
Allerdings seien für diesen Verstoß der Wahlbehörde keine rechtlichen Konsequenzen vorgesehen. Die Wahlbehörden unterliegen auch nicht der Dienstaufsicht des Ministeriums.
Ein vergleichbarer Fall habe sich aber schon im Jahre 1995 in der Tiroler Gemeinde Reutte ereignet. Damals hatte die Familienministerin Sonja Moser (VP) bei der Nationalratswahl ihre Stimme abgegeben, obwohl sie gar nicht im Wählerverzeichnis der Gemeinde aufschien. Eigentlich hätte sie in Wien wählen müssen, was ihr aber nicht bewusst war. Die Wahlbehörde ermöglichte der Ministerin die Stimmabgabe. Die Wahl wurde in weiterer Folge aber von den Freiheitlichen beeinsprucht, weil der Abstand zur ÖVP damals nur sehr knapp ausgefallen war.
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) ließ die Wahl wiederholen, da es auch in einer anderen Gemeinde (Donnerskirchen) zu Unregelmäßigkeiten gekommen war, wo rund 100 Stimmzettel aus einem falschen Wahlkreis registriert wurden. Der VfGH lasse eine Wahlwiederholung grundsätzlich auch immer nur dann zu, wenn sie von Bedeutung für das Wahlergebnis sein könnte. Das sei im Fall Klestil sicher nicht der Fall, so die Auskunft des Innenministeriums.
Wenn es nur um eine Stimme gehe, dann müssten weitere Fehler in Wahlsprengeln passieren, die dann letztlich zu einer Aufhebung führen, wie der Fall Reutte zeigte. Aber das sei bei der Bundespräsidentenwahl am Sonntag nicht passiert.
In Reutte wurde die Wahl 1996 am selben Tag wie die EU-Wahl für 825 Personen wiederholt. Die Wahlkommission war bei der Wiederholung mit einer Ausnahme wieder so zusammengesetzt wie bei dem "Fehlwurf" Mosers im Jahr 1995.