Das Hofburg-Wahl-Schiedsgericht agiert an der Grenze zur Lächerlichkeit.
WIEN (ag./red.). Der Wahlkampf im Präsidenten-Wahlkampf erreicht seinen Höhepunkt - gestritten wird aber vor allem um Manner-Schnitten. Dem Schiedsgericht im Präsidentschafts-Wahlkampf könnte heute, Mittwoch eine langwierige Sitzung bevorstehen. Für Ludwig Adamovich, dem Vorsitzenden des Gremiums, ist es auch "ganz unmöglich" anzugeben, ob die Arbeit bei dieser Sitzung abgeschlossen werden kann. "Wenn's nur um die Manner-Schnitten gegangen wäre, wär's relativ leicht zu sagen", meinte er. Tatsächlich gehen die Vorwürfe mit angeblicher Diffamierung oder dem Vorhalt des Überklebens von Plakaten aber beträchtlich darüber hinaus.
20 Punkte
Insgesamt haben sich die drei Mitglieder des Schiedsgerichts - neben Adamovich die von der SPÖ nominierte Anwältin Vera Scheiber und der von der ÖVP namhaft gemachte Michael Graff - mit rund 20 Punkten zu befassen, so der frühere Präsident des Verfassungsgerichtshofs (VfGH). Heinz Fischers Sozialdemokraten werfen der Gegenseite vor, dass Plakate überklebt wurden, dass entgegen dem Fairness-Abkommen auch in der Karwoche Werbung gemacht worden sei, und dass auf Internet-Seiten diffamierende Behauptungen aufgestellt worden seien. Dazu kommt die von der SPÖ bereits in den vergangenen Wochen scharf attackierte "Res Publica"-Kampagne mit abfälligen Zitaten von Bruno Kreisky und Hannes Androsch über Fischer - Androsch hat das Zitat bereits als unvollständig bezeichnet.
Benita Ferrero-Waldners ÖVP konterte praktisch in letzter Minute mit einem umfangreichen eigenen Antrag, den er erst einmal durchschauen müsse, so Adamovich am Mittwoch Vormittag. Die zentralen Punkte daraus veröffentlichte ÖVP-Generalsekretär Reinhold Lopatka in einer Aussendung. An erster Stelle steht der Vorwurf, die SPÖ habe die Kostengrenze von vier Millionen Euro für den Wahlkampf "längst überschritten", allein für Inserate habe die SPÖ mehr als 500.000 Euro ausgegeben, die Zahl der erlaubten 2.500 Plakate sei überschritten worden.
Die weiteren Vorwürfe: Auf Internet-Seiten und durch eine "abstoßende" Kampagne der Sozialistischen Jugend fänden "persönliche Angriffe diffamierender Art" statt, Plakate würden überklebt und verunstaltet, Wahlkampf-Aktionen gestört und behindert. Dazu komme, dass die SPÖ trotz des Verbots im Fairness-Abkommen vier unterschiedliche Werbegeschenke "großflächig in zigtausenden Stücken" verteile. Schließlich heißt es, auch die SPÖ habe in der Karwoche geworben: Mit ganzseitigen Inseraten und Verteilaktionen.
Ob das Schiedsgericht alle diese Punkte in einer Sitzung abarbeiten kann, hält Adamovich für "möglich, aber nicht sehr wahrscheinlich". Denkbar sei die Beauftragung eines Sachverständigen, bekräftigte er. Dies sei aber nur dann zu erwarten, wenn etwa Kosten strittig sind. "Die Geschichte mit den Manner-Schnitten werden wir ohne Sachverständigen lösen können."
Überhaupt gehe er davon aus, dass beide Seiten schon länger Material gesammelt haben und nur auf einen Anlass für die Anrufung des Schiedsgerichts gewartet haben. Dies seien dann die Manner-Schnitten der SPÖ gewesen. Jedoch: "In Wirklichkeit haben beide gewusst, dass sie wesentlich gewichtigere Pfeile im Köcher haben."
Zur Frage nach der Sinnhaftigkeit des Fairness-Abkommens und des Schiedsgerichts wollte Adamovich keine Stellung nehmen. Er habe das Abkommen nicht verfasst. Außerdem wäre das mit seiner Stellung als Vorsitzender des Schiedsgerichts nicht vereinbar: "Natürlich kann man da manches kritisch sehen. Aber ich werd' mich hüten, da etwas zu sagen."
Zu den möglichen Sanktionen sagte der Vorsitzende, verpflichtende Spenden seien nur dann vorgesehen, wenn die Kostengrenze überschritten wird. Bei anderen Verstößen gegen das Fairness-Abkommen habe das Schiedsgericht nur das Faktum des Verstoßes festzuhalten.