Urteil

Die eigene Krankengeschichte muss gratis sein

Was hat der Herr Doktor denn notiert? Die eigene Krankengeschichte muss Patienten kostenlos ausgefolgt werden.
Was hat der Herr Doktor denn notiert? Die eigene Krankengeschichte muss Patienten kostenlos ausgefolgt werden.Getty Images/Shapecharge
  • Drucken

Patienten haben das Recht, den Akt über ihre medizinischen Behandlungen kostenlos zu bekommen. Das entschied der Europäische Gerichtshof – mit Wirkung auf einen Wiener Fall.

Man möge ihm seine komplette Krankengeschichte per E-Mail zuschicken. Das erklärte ein Mann und forderte nach einem Arbeitsunfall von einem Wiener Spital den kompletten Akt ein. Den könne er haben, entgegnete das Krankenhaus, aber das koste. Zu zahlen kam wiederum für den Mann nicht infrage, da klagte er lieber die Stadt Wien vor Gericht.

Nach einem nun erfolgten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu einem deutschen Fall dürfte nun aber auch für österreichische Patienten klar sein, dass sie das Recht haben, eine kostenlose Kopie ihrer Krankengeschichte zu bekommen. Diese kann zum Beispiel hilfreich sein, um Behandlungsfehler zu entdecken.


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.