SPÖ sieht durch den "Slogan-Klau" nicht nur das Fairness-Abkommen, sondern auch Urheberrechts und Wettbewerbsbestimmungen verletzt.
WIEN (ag./red.). Nächste Runde in der Auseinandersetzung um den "Slogan-Klau" durch das Team von VP-Präsidentschaftskandidatin Benita Ferrero-Waldner: Das Schiedsgericht unter dem Vorsitz des ehemaligen Verfassungsgerichtshof-Präsidenten Ludwig Adamovich entscheidet voraussichtlich morgen, Dienstag. Wie Adamovich erklärte, sei mit einem längeren Verfahren lediglich dann zu rechnen, wenn von einer oder beiden Parteien Beweisanträge eingebracht würden. Aber grundsätzlich "wird man sich schon bemühen, das morgen zu entscheiden".
Grundlage für die Sitzung des Schiedsgerichts, das über das von den Präsidentschaftskandidaten von SPÖ, Heinz Fischer, und ÖVP, Benita Ferrero-Waldner, geschlossene Fairness-Abkommen wacht, ist ein von der SPÖ eingebrachter "Antrag auf Erlassung eines Schiedsspruches". In dem Schriftsatz wird zu der Affäre rund um die Verwendung des SPÖ-Teaser-Slogans "Politik braucht ein Gewissen" in einem ÖVP-Inserat festgehalten: durch diese Verhaltensweise "wurde von der Präsidentschaftskandidatin Benita Ferrero-Waldner und deren offiziellen Unterstützern bedauerlicherweise ein Verhalten gesetzt, das nicht nur den Intentionen dieses Übereinkommens klar widerspricht, sondern auch den Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes und den anzuwendenden Bestimmungen des Bundesgesetzes über den unlauteren Wettbewerb (UWG) und sohin insgesamt jedenfalls einen Verstoß gegen das Fairnessabkommen darstellt".
Und weiter: "Das ergibt sich dadurch, dass eine bereits durch eine kostenaufwändige Kampagne umgesetzte Wahlwerbungsidee zur Unterstützung des Präsidentschaftskandidaten Fischer auf eine wenig einfallsreiche, dafür aber die Bürger und Bürgerinnen erheblich irreführende Weise imitiert bzw. als die eigene dargestellt wurde. Die Verhaltensweisen der Präsidentschaftskandidatin und deren offiziellen Unterstützer insbesondere deren Behauptung, die gerügte Verhaltensweise stelle keinen Verstoß gegen das Übereinkommen dar, lassen befürchten, dass auch zukünftig mit Aktionen wie der hier gerügten gerechnet werden muss."
Inserate werden von SPÖ und ÖVP in diesem Präsidentschaftswahlkampf offenbar als sehr taugliches Mittel bewertet. Nach Kritik von ÖVP-Generalsekretär Reinhold Lopatka vom Wochenende, der dem Fischer-Team eine "Anzeigen-Materialschlacht" vorwarf, berichtet das Nachrichtenmagazin "profil" in seiner jüngsten Ausgabe von einem Ansuchen der Volkspartei an die SPÖ, das Gesamtbudget für die Wahl zwar mit vier Millionen Euro gedeckelt zu belassen, aber den Betrag für Medieneinschaltungen von 700.000 auf 900.000 Euro zu erhöhen. Im SPÖ-Wahlkampfbüro hieß es dazu am Montag auf APA-Anfrage, es gebe hier lediglich "erste Anfühlungen", jedoch noch keine offiziellen Gespräche. Wenn sich beide Seiten darauf einigen, sei es aber beispielsweise möglich, das Fairness-Abkommen, etwa durch einen Zusatz, entsprechend zu adaptieren.
Präsidenten-Wahl: ÖVP sieht SPÖ "Wasser predigen und Wein trinken"
Laut ÖVP-Generalsekretär Reinhold Lopatka hat die SPÖ den Präsidentschaftswahlkampf bereits begonnen: Für Benita Ferroro-Waldner (V) seien bisher "nicht einmal ein Zehntel" der Summe für die Fischer-Werbung aufgewandt worden. Die SPÖ solle nicht "Wasser predigen und Wein trinken", prangert Lopatka anlässlich der Enthüllung des Fischer-Wahlplakats vor der Hofburg in einer Aussendung am Montag an.
Nicht Österreich, sondern die SPÖ brauche tatsächlich mehr Fairness,: "Was soll daran fair sein, wenn man, entgegen dem Fairnessabkommen den Wahlkampf bereits beginnt?", fragt Lopatka. Die SPÖ habe bis heute bereits über 225.000 Euro für 23 Fischer-Anzeigen in Tageszeitungen und Wochenmagazinen aufgewendet.
Wenn Heinz Fischer verlange, dass Österreich wieder "mehr Anständigkeit" brauche, sei das zudem eine "untragbare Anschuldigung" gegenüber der österreichischen Bevölkerung. Die SPÖ solle davon Abstand zu nehmen, Österreich als ein "Land der Unanständigkeit" hinzustellen, meint der Generalsekretär.