Zwei Jahre und zehn Monate Haft für einen Bauern, der seine Rinder gequält hat - dieses Urteil, verhängt in Deutschland infolge des Allgäuer Tierschutzskandals, ist mittlerweile rechtskräftig geworden. In Österreich kommen unbedingte Haftstrafen wegen Tierquälerei nur äußerst selten vor. Und wenn, dann am ehesten im Ausmaß von wenigen Monaten.
Im Landgericht Memmingen (Bayern) hat Anfang Oktober der dritte Prozess wegen Tierquälerei im Rahmen des Allgäuer Tierschutzskandals begonnen. Thema sind die früheren Zustände in drei Milchviehbetrieben in Bad Grönenbach. Bei Dutzenden kranken Rindern waren tierärztliche Behandlungen unterlassen worden.
Bereits im August ist ein im ersten Prozess verhängtes Urteil gegen einen 25-jährigen Landwirt rechtskräftig geworden: zwei Jahre und zehn Monate Gefängnis. Diese im Vergleich zu früherer deutscher Judikatur strenge Strafe, führt mittlerweile in Österreich zu einer Debatte über die hiesige Strafpraxis.
Forderungen an Justizministerin
Die Tierschutzorganisation „Pfotenhilfe“ forderte am Montag eine Anhebung der Tierquälerei-Strafen in Österreich. Sprecher Jürgen Stadler: „Wir fordern von Justizministerin Alma Zadic eine Erhöhung des Strafrahmens für Tierquälerei auf fünf Jahre, denn die derzeitige Rechtslage ist eine Verhöhnung der Opfer.“ Derzeit liegt die Höchststrafe bei zwei Jahren.
Außerdem sollten es „verpflichtende Schulungen für Justizbehörden“ geben, in denen gelehrt werde, „dass Tierquälerei kein Kavaliersdelikt ist“. Und: „Bei Urteilen geht es ja auch um Generalprävention, also die abschreckende Wirkung auf mögliche weitere Täter. Die existiert hierzulande einfach nicht.“
In der österreichischen Rechtspraxis sind unbedingte Haftstrafen wegen Tierquälerei äußerst selten. Wenn es zu Verurteilungen kommt, werden in den allermeisten Fällen bedingte Freiheitsstrafen ausgesprochen. Auch diversionelle Erledigungen, etwa in Kombination mit einer Geldbuße, kommen immer wieder vor.