Im Zusammenhang mit der umstrittenen Sonderparteienförderung fordern die Grünen Bundeskanzler Schüssel auf, die "Verfassungswidrigkeit selbst aus der Welt zu schaffen".
KLAGENFURT (ag./red.). Die Grünen haben - wie angekündigt - heute Montag im Zusammenhang mit der umstrittenen Sonderparteienförderung in Kärnten Bundeskanzler Wolfgang Schüssel eingeschaltet. In dem von Landessprecher Rolf Holub und der stellvertretenden Bundessprecherin Eva Glawischnig unterzeichneten Schreiben wird ersucht, zunächst den Kärntner Landtag aufzufordern, die "angesprochene Verfassungswidrigkeit selbst aus der Welt zu schaffen". Sollten die Landtagsparteien dazu nicht bereit sein, wird der Kanzler darum ersucht, das"entsprechende Landesgesetz beim Verfassungsgerichtshof anzufechten".
Für die Grünen ist die im vergangenen Jahr von den Landtagsparteien beschlossene Sonderparteienförderung von 3,3 Millionen Euro verfassungswidrig. Sie verweisen auf ein Gutachten des Verfassungsexperten Heinz Mayer, welcher zu dem Schluss kommt, dass die Sonderparteienförderung verfassungswidrig sei, weil sie ausschließlich den im Landtag vertretenen, nicht aber den anderen zur Wahl stehenden Parteien zugute gekommen sei.
"Die Sonderparteienförderung ist laut Mayer in mehreren Punkten verfassungswidrig", stellten Glawischnig und Holub am Montag bei einem Pressegespräch in Klagenfurt fest. Sie verweisen darauf, dass auf Grund der Landesgesetzgebung eine Parteienförderung "nicht auf einmal, sondern in vierteljährlichen Raten" auszuzahlen sei. Außerdem spreche Mayer von einer "Wettbewerbsverzerrung". "So etwas habe ich noch nie erlebt", zitierte die stellvertretende Bundessprecherin den Verfassungsjuristen. Sie sieht drei Möglichkeiten, um dies aus der Welt zu schaffen: Erstens die Bundesregierung wird tätig und lässt das Landesgesetz beim VfGH prüfen. Zweitens eine Anfechtung der Kärntner Wahl. Drittens selbst diese Förderung zu beantragen und bei einem ablehnenden Bescheid das Höchstgericht anzurufen.
"Weil eine Wahlanfechtung für uns vorerst kein Thema und es auch nicht unser Stil ist, in den Genuss dieser Parteienfinanzierung zu kommen, haben wir uns entschlossen, den Bundeskanzler einzuschalten", erklärte Glawischnig. "Sollte der Verfassungsgerichtshof eine Rechtswidrigkeit feststellen, fordere ich die drei Landtagsparteien auf, die Sonderfinanzierung zurückzuzahlen", erklärte Holub.
Glawischnig bezeichnete die staatliche Parteienförderung als "wichtigen Bestandteil der Demokratie". Aber hier gehe es um eine "wirtschaftliche Verzerrung zu Gunsten von drei Parteien", betonte sie. "Der springende Punkt ist, dass es sich dabei um keine Parteienförderung, sondern um zusätzliche Wahlkampfgelder in großer Höhe Geld handelt."