Sprache

Im Gender-Gewirr der Ministerien: Einmal verboten, einmal Pflicht

Im Verteidigungsministerium unter Klaudia Tanner (ÖVP) wird nicht gegendert, während im Gesundheitsressort unter Johannes Rauch (Grüne) verpflichtende Regeln dafür gelten.
Im Verteidigungsministerium unter Klaudia Tanner (ÖVP) wird nicht gegendert, während im Gesundheitsressort unter Johannes Rauch (Grüne) verpflichtende Regeln dafür gelten. APA/Georg Hochmuth
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Beim Gendern verfolgt jedes Ministerium seine eigene Agenda. Einheitliche Regeln gibt es nicht, wie eine Serie aktueller parlamentarischer Anfragen zeigt.

Wechselt ein Beamter von einem Ministerium in ein anderes, muss er sich nicht nur auf neue Aufgaben und Kollegen einstellen. Möglicherweise muss er auch seine Sprache anpassen. Denn einheitliche Regeln zum Gendern gibt es in den Ministerien nicht. Im Verteidigungsministerium etwa wird nicht gegendert, während im Infrastruktur- und Gesundheitsministerium verpflichtend gegendert werden muss. Die Ressorts haben ihre jeweils eigenen Leitfäden, wobei je nach Partei und Ideologie unterschiedliche Ziele verfolgt werden.

Diese uneinheitliche Praxis wurde durch eine parlamentarische Anfrageserie der Nationalratsabgeordneten Susanne Fürst (FPÖ) an die Ministerien aufgezeigt. Sie hat alle Ressorts zur „sprachlichen Gestaltung von amtlichen Schriftstücken“ befragt. Unterschiede zeigen sich vor allem zwischen den ÖVP- und den Grünen-geführten Ministerien. Allerdings werden auch innerhalb der ÖVP-Ministerien teils unterschiedliche Stoßrichtungen verfolgt.

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