Nach schweren Dienstvergehen stand für Brandmeister Job auf dem Spiel. Nun kommt ihm das zu lange Verfahren zugute.
Punkto Alkohol im Dienst gilt bei der Wiener Feuerwehr eine Null-Toleranz-Politik. Das wusste der Brandmeister, trotzdem nahm er ein paar Schluck eines hochprozentigen Getränks zu sich. Mehr noch: Als seine damalige Lebensgefährtin ihn auf der Feuerwache besuchte, wurde er, alkoholisiert, wie er war, ihr gegenüber „handgreiflich“.
Für diese schweren Dienstpflichtverletzungen drohte dem Feuerwehrmann die Entlassung. Doch fünf Jahre danach sieht die Sache ganz anders aus: Eine stattdessen verhängte bloße Geldstrafe sei zu streng ausgefallen, sagt jetzt der Verwaltungsgerichtshof (VwGH).