Gastkommentar

Geben Sie Informationsfreiheit, Frau Zadić!

OGH und Oberlandesgericht Wien sind im selben Haus, der Zugang zu Entscheidungen ist ganz unterschiedlich.
OGH und Oberlandesgericht Wien sind im selben Haus, der Zugang zu Entscheidungen ist ganz unterschiedlich.Clemens Fabry
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Der Zugang zu allen Entscheidungen der Oberlandesgerichte wäre für die Praxis wichtig, steht aber nur sehr eingeschränkt offen. Die Justizministerin könnte auch ohne neues Gesetz Abhilfe schaffen.

In Österreich hat die interessierte Öffentlichkeit praktisch kaum eine Chance, die genauen Rechtsstandards in grundrechtssensiblen Bereichen – wie zum Beispiel Haft- und Hausdurchsuchungsrecht – zu erfahren.

Gastkommentare und Beiträge von externen Autoren müssen nicht der Meinung der Redaktion entsprechen.

Die mittlerweile berühmte Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien zur Hausdurchsuchung beim BVT, der nunmehrigen Direktion für Staatsschutz und Nachrichtendienst, ist nicht öffentlich zugänglich. Weitgehend unbekannt ist ebenfalls, wie Delikte aus dem Zuständigkeitsbereich des Einzelrichters (§ 31 Abs 4 Strafprozessordnung – StPO) in der Praxis ausgelegt und bestraft werden.


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