Die Lenkerin eines Wagens, der nicht angehalten hat, muss der Verletzten Geld zahlen.
Sie habe keine Schutzpflichten gegenüber der auf der Straße liegenden Frau gehabt. Das erklärte eine Autolenkerin dem Obersten Gerichtshof (OGH). Das sollten die Höchstrichter aber anders sehen. Und daran änderte es auch nichts, dass die später Verletzte lebensmüde war und sich selbst auf die Landesstraße gelegt hatte.