Eine Frau stürzte in einem Lokal. Sie ist nicht die Erste, die nach dem Gang zur Toilette den Gerichtsweg beschreitet. Die Klage der Verunglückten blieb erfolglos.
Möglicherweise ist es die Dringlichkeit des Anliegens, die einen Hindernisse übersehen lässt: Unglücke beim WC-Gang beschäftigen jedenfalls öfter die Gerichte. So auch in einem aktuellen Fall, in dem eine Frau als Lokalgast bei gutem Licht einen acht Zentimeter hohen Niveauunterschied im Fliesenboden nicht wahrnahm.
Der Wirt erklärte, die Frau sei allein schuld, und vor ihr sei noch niemand an dieser Stelle gestürzt. Die Verunfallte konnte damit argumentieren, dass Lokale eine Sicherungspflicht für ihre Gäste haben. Überdies müsse man ein früher an sie geschicktes Mail so deuten, dass die Versicherung des Lokals bereits die volle Deckung für das Unglück übernommen habe.
Die Frau hatte am Gang zum WC seitlich um sich gesehen, aber nicht nach vorn. Die Stufe ließ sie stolpern und nach vorn fallen. Sie hatte zwar Geld bekommen, aber ihrer Meinung nach zu wenig. Daher forderte sie vor Gericht knapp 66.000 Euro Schadenersatz ein.