Die Haslauers - im politischen Salzburg ein klingender Name. Bekannt wurde Wilfried Haslauer jun. als Rechtsvertreter seines Vaters bei einem der skurrilsten Prozesse der Nachkriegsgeschichte.
Salzburg. Der 47-jährige Rechtsanwalt Wilfried Haslauer galt schon bisher trotz seiner relativen Jugend als "graue Eminenz" der Volkspartei. Er genießt ausgezeichnete Beziehungen zur Wirtschaft, ist Cartellbruder, Kurator im VP-"Think-Tank" Seebrunner Kreis und Präsident des Forschungsinstituts "Haslauer-Bibliothek". Im Zuge des Kaprun-Monsterprozesses ist er einer breiteren Öffentlichkeit bekannt geworden.
Sein berühmtestes Verfahren aber war wohl die Vertretung seines Vaters, des Landeshauptmannes, vor dem Verfassungsgerichtshof 1985. Im Hochgefühl seines Wahlsieges hatte es der Salzburger "Landesfürst" 1984 darauf ankommen lassen: Er genehmigte für den Marienfeiertag 8. Dezember das Offenhalten der Geschäfte, um die Konsumenten nicht ans benachbarte Reichenhall abgeben zu müssen. Haslauer, sonst sehr kirchentreu, riskierte den Konflikt. Der kam aber eher von der Wiener Bundesregierung. Dort war FP-Obmann Norbert Steger Handelsminister. Der liberale Vizekanzler zeigte sich der Haslauer-Verordnung durchaus zugeneigt - doch seine Macht als Juniorpartner in der Regierung Sinowatz war begrenzt. Hier hatte SP-Sozialminister Alfred Dallinger das gewichtigste Wort.
In dieser Funktion erteilte Dallinger dem Salzburger Landeshauptmann als Organ der "mittelbaren Bundesverwaltung" die Weisung, seine Verordnung zurückzunehmen. Haslauer tat nichts dergleichen - das Weihnachtsgeschäft lief optimal. Die Koalitionsregierung in Wien belangte den Landeshauptmann aber beim Verfassungsgerichtshof: "Ministeranklage". Als seinen Verteidiger nahm Haslauer sen. den Sohn. Der Filius argumentierte, das "Arbeitszeitruhegesetz" normiere im ¶ 13 ausdrücklich, dass die Kompetenz, Ausnahmen bei der Arbeitsruhe zu verordnen, beim Landeshauptmann liege. Außerdem, so die beiden Haslauers, sei der Sozialminister allein gar nicht zuständig gewesen, das hätte nur im Zusammenspiel von Dallinger und Handelsminister Steger erfolgen dürfen. Und außerdem: Die ¶ 12 und 14 besagten eindeutig, dass das Offenhalten von Geschäften dann möglich gemacht werden könne, wenn es dies einem Bedürfnis der Bevölkerung entspricht oder im öffentlichen Interesse liege.
Die Lage war heikel. Der VfGH war durchaus berechtigt, Haslauer seines Amtes zu entheben, sollte er von seiner Schuld überzeugt sein. Die Verhandlung nahm einen kuriosen Verlauf: Die Hüter der Verfassung nahmen die Argumente der Salzburger zwar ad notam, verurteilten den Landeshauptmann dennoch - ohne dass daraus rechtliche, politische oder finanzielle Folgen entstanden. Beiden Streitparteien war Recht getan worden - oder auch keiner. Der Verfassungsgerichtshof hatte realpolitisch wie selten zuvor geurteilt . . .
Dennoch zeigte sich Wilfried Haslauer nach dem Erkenntnis verbittert. Er war vom totalen Sieg fest überzeugt. Der rot-blauen Koalitionsregierung verzieh er nie, ihm diesen Tort angetan zu haben. Die SPÖ aus der Bundesregierung zu drängen, blieb von da an sein Bestreben. Erst Wolfgang Schüssel schaffte es. Haslauer sen. hat es nicht mehr erlebt.