Schadenersatz

Verhinderte ein kaputter Zaun das Studium? OGH hilft Frau

Wer es auf die Universität geschafft hat, darf später mit einem höheren Verdienst rechnen.

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Wer es auf die Universität geschafft hat, darf später mit einem höheren Verdienst rechnen. Foto: Clemens FabryFeature: Clemens Fabry
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Als 13-Jährige stürzte sie von der Terrasse. Ohne Unglück hätte sie BWL studiert und würde mehr verdienen, sagt die heute Erwachsene.

Wien/Innsbruck. Der Fall hatte 2012 für mediales Aufsehen gesorgt. Vier Mädchen des Skivereins München waren auf der Terrasse ihrer Pension im Tiroler Zillertal, als plötzlich der Zaun nachgab. Die Skitalente hatten sich während einer Besprechung an diesem angelehnt. Sie wurden durch den Sturz in die Tiefe verletzt, zwei der Mädchen sogar schwer. Die Herbergsbetreiberin, so entschied die Justiz schon vor Jahren, müsse für alle Unfallsfolgen aufkommen.

Nun aber galt es die Frage zu klären, wie das Leben einer Betroffenen verlaufen wäre, wenn sie damals nicht verletzt worden wäre. Als 13-Jährige hatte sie bei dem Unglück ein schweres Schädel-Hirn-Trauma erlitten. Das Mädchen konnte das Gymnasium nicht abschließen und ebensowenig auf die Uni gehen. Ohne Unglück aber wäre sie schon BWL-Absolventin und Steuerberateranwärterin und sie würde dementsprechend mehr verdienen, argumentiert die Frau. Die Gegenseite wendet ein, das Mädchen habe schon vor dem Unfall schlechte Noten in der Schule gehabt. Wie aber löst man diese fiktiven Fragen? Hatte die erste Instanz noch gegen die Frau entschieden, kamen ihr die zweite Instanz und nun auch der Oberste Gerichtshof (OGH) entgegen.


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