Richter des Bundesverwaltungsgerichts darf Vortragstätigkeit beibehalten, obwohl zahlreiche Altverfahren bei ihm liegen.
95 Altverfahren, die ältesten davon aus dem Jahr 2014, waren bei einem Richter des Bundesverwaltungsgerichts (BVWG), Außenstelle Innsbruck, Ende 2020 anhängig, als er dem BVWG-Präsidenten meldete, im Folgejahr wieder einer Vortragstätigkeit nachgehen zu wollen. Der Präsident untersagte dem Richter diese Nebenbeschäftigung.
Doch war das die richtige Antwort auf die Langsamkeit, mit der dieser Richter die alten Akten erledigte? Nein, sagt jetzt der Verwaltungsgerichtshof (VWGH). Denn dafür müssten andere Mittel ergriffen werden.