Höchstgericht

Sturz auf Hinweg verkürzt Zivildienst eines Wieners

Ein Stolperer führte zum Verhängnis
Ein Stolperer führte zum Verhängnis „Die Presse“/Clemens Fabry
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Ein Zivildiener stolperte über den Randstein und verletzte sich am Knie. Der Verwaltungsgerichtshof lässt Hin- und Rückweg erstmals als Teil des Dienstes gelten.

Den Rettungsdienst, zu dem ein Wiener Zivildiener ab 1. Februar 2020 eingeteilt war, hätte er schon einen Monat später selbst ganz gut brauchen können. Der junge Mann stolperte auf dem Weg zum Dienst so unglücklich über eine Gehsteigkante, dass er stürzte und sich am Knie verletzte.

Er wurde für mehrere Wochen dienstunfähig, womit sich die Frage stellte, ob sein Unfall auf dem Arbeitsweg zum Dienst gehörte oder gleichsam Privatsache war. Der Verwaltungsgerichtshof hat jetzt im Sinne des Dienstunfalls entschieden – mit einer überraschenden Folge für den Betroffenen.


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