Zu schnell

Strafe gilt trotz Rechenfehler der Polizei

Die Lenker kleiner Fahrzeuge müssen sich an die zulässigen Bauartgeschwindigkeiten halten
Die Lenker kleiner Fahrzeuge müssen sich an die zulässigen Bauartgeschwindigkeiten halten APA / AFP / Alex Halada
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65 minus 45 ist 20, nicht 35, wie die Polizei meinte.

Ein Mofafahrer in Wien sei mit 65km/h unterwegs gewesen und habe damit die erlaubte Bauartgeschwindigkeit von 45km/h um 35km/h überschritten. Diese mathematisch bemerkenswerte Berechnung legte die Landespolizeidirektion der Bestrafung des Zweiradfahrers mit 100 Euro zugrunde.


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