Auch die besten Überwachungsmaßnahmen sind nicht automatisch geeignet, um Terrorismus effektiv zu bekämpfen.
Der Angriff der Hamas auf Israel und die Eskalation des Nahostkonflikts führten laut Bundesregierung auch in Österreich zu einem Anstieg der Terrorgefahr. Dies bedeutet nicht nur eine erhöhte Polizeipräsenz, sondern war auch Anlass, einen Ausbau an Überwachungsmaßnahmen zu fordern. So etwa das Zugreifen auf verschlüsselte Messenger-Dienste wie Signal oder WhatsApp mithilfe einer Überwachungssoftware, um Informationen über potenzielle Straftaten mitverfolgen zu können. Derartiges ist nicht neu, weder in Österreich noch auf EU-Ebene. Im Falle der Terrorismusbekämpfung oder der Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern werden in regelmäßigen Abständen die Rufe nach mehr staatlichen Überwachungsmöglichkeiten laut. Argumentiert wird, dass es keinen Unterschied mache, ob von den Behörden wie früher auf den Briefverkehr bzw. SMS oder nun halt auf die Kommunikation über WhatsApp zugegriffen werde.
Software mit Risiken
So einfach ist es allerdings nicht. Technisch bedeutet die Überwachung von verschlüsselten Messengerdiensten nämlich derzeit, eine Überwachungssoftware auf technischen Geräten installieren zu müssen. Anders gesagt: In Computersysteme werden bewusst und allenfalls sogar staatlich vorgeschrieben Sicherheitslücken implementiert, die unser aller Sicherheit gefährden könnten.
Dass eine derartige Überwachung nicht grundrechtskonform ist, wusste schon der Verfassungsgerichtshof, als er im Jahr 2019 das Vorhaben zum sogenannten Bundestrojaner, einer Spionagesoftware, kippte. Zu groß wäre der Grundrechtseingriff, zu immanent die Gefahr, dass die Überwachung nicht nur der Aufklärung von hinreichend schwerwiegenden Straftaten diente.
Ein bereits bestehendes Ermittlungstool in der Strafverfolgung ist der Einsatz von Gesichtserkennungstechnologie. Auch hier braucht es dringend eine menschenrechtliche Prüfung. Derzeit wird die entsprechende Technologie zur Ermittlung vorsätzlich begangener Straftaten eingesetzt – völlig unabhängig von der Strafhöhe. Dabei wird ein Foto der verdächtigen Person, beispielsweise gewonnen aus einer Überwachungskamera, mittels Software mit den Datensätzen von Personen aus einer behördlichen Datenbank abgeglichen.
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Was wie ein Fortschritt in der Strafverfolgung klingt, birgt große menschenrechtliche Risiken: Die eingesetzten Technologien weisen hohe Fehlerquoten auf und können sich diskriminierend auswirken. Gesichtserkennungssysteme erkennen nämlich in Abhängigkeit von bestimmten Schlüsselmerkmalen wie Hautfarbe oder Geschlecht einige Gesichter genauer als andere. So werden weiße Männer besser erkannt als Frauen und nicht weiße Menschen.
Pikantes Detail am Rande: Die genaue Funktionsweise der Software, die von Österreich angekauft wurde, kennt laut eigenen Aussagen sogar das Innenministerium selbst nicht, da dies dem Betriebsgeheimnis der Herstellerfirma unterliegt. Überaus bedenklich, da Staaten verpflichtet sind, Menschen vor Diskriminierung zu schützen – anstatt mit Systemen zu arbeiten, die diese vorantreiben.
Sicherheit ist ein hohes Gut. Im Mittelpunkt effektiver Sicherheitspolitik und Anti-Terror-Maßnahmen müssen aber immer der Schutz und die Stärkung von Menschenrechten stehen – nicht ihre Einschränkung. Auch die vermeintlich besten Überwachungsmaßnahmen sind nicht notwendigerweise geeignet, um Terrorismus effektiv zu bekämpfen. Stattdessen stellen sie möglicherweise ein massives Risiko für unser aller Sicherheit und unsere Menschenrechte dar.
Teresa Exenberger ist Juristin bei Amnesty International Österreich.
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