Ein Wiener verbringt fünf Tage die Woche bei seiner Freundin in Niederösterreich. Da er aber bis auf zwei Jeans fast alle Sachen daheim hat, darf er seine Wohnung weiter nutzen.
Er brauche die Wohnung nicht mehr, also solle er sie zurückgeben. Mit diesem Argument kündigte eine Vermieterin ihren Vertrag mit einem Pensionisten. Tatsächlich verbringt dieser den Großteil der Woche bei seiner Freundin, die im niederösterreichischen Sollenau über ein Haus verfügt. Konkret sind es fünf von sieben Tage, die der Senior bei ihr verweilt.
Aber der Mann habe bis auf zwei Jeans und sein Arbeitsgewand noch all seine Kleidung in der Wiener Wohnung, konstatierten die Gerichte. Darf man unter diesen Umständen die eigene Wohnung behalten? Gerade noch, meinten die zwei ersten Instanzen. Die Vermieterin aber zog vor den Obersten Gerichtshof (OGH).