Schadenersatz

Grau in Grau ist am Parkplatz zu gefährlich

Dieser Fall sei anders als die vom Parkplatzbetreiber genannten, befand Justitia bzw. der bei ihr angesiedelte Oberste Gerichtshof.
Dieser Fall sei anders als die vom Parkplatzbetreiber genannten, befand Justitia bzw. der bei ihr angesiedelte Oberste Gerichtshof.Unbekannt
  • Drucken

Frau erhält nach Sturz über fünf Zentimeter hohe Hochbordsteine Geld.

Wien. Neben der Höhe eines Hindernisses kommt es auch darauf an, welche Farbe es hat. Das erklärte der Oberste Gerichtshof (OGH) nach dem Sturz einer Frau auf dem Parkplatz. Sie war zwar nicht die erste Person, die dort stolperte. Trotzdem wollte der Parkplatzbetreiber der Mieterin keinen Schadenersatz zahlen.

Der Parkplatz ist eben, an einer Stelle wurden aber kurz vor dem Unglück fünf Zentimeter hohe Hochbordsteine errichtet. Das Betonpflaster ist grau, der Hochbordstein ebenfalls, und die zum Unglückszeitpunkt herrschenden trüben Lichtverhältnisse taten ihr Übriges. Die Frau – seit Jahrzehnten Mieterin – war über die Neuerung auch nicht informiert worden.

Hindernisse unterschiedlich

Der Parkplatzbetreiber monierte, dass es in ähnlichen Fällen keinen Schadenersatz gegeben habe. Diese seien aber nicht ähnlich gewesen, entgegnete der OGH.


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.